26. Januar 2019

Stiftung Siebenbürgische Bibliothek: Ergebnisse des Geschäftsjahres 2018

Beirat und Vorstand der Stiftung sowie indirekt auch die Beschäftigten des Siebenbürgen-Instituts an der Universität Heidelberg mit Bibliothek und Archiv in Gundelsheim bedanken sich von ganzem Herzen bei allen Spendern, die sich im vergangenen Jahr am weiteren Aufbau eines tragfähigen Stiftungsvermögens beteiligt haben, noch mehr bei denen, die das schon seit Jahren tun, und ganz besonders bei denen des Monats Dezember! Letztere spendeten rund ein Viertel des Jahresbetrags.
Die Zuwendungen an die Stiftung stammen von 413 Personen bzw. Institutionen. Dadurch, dass einige von ihnen mehrmals spendeten, gab es insgesamt 470 Buchungsvorgänge. Bei 279 Buchungen geht es um Beträge unter 100 Euro. Bei 191 Buchungen geht es um 100 Euro oder mehr. Unter diesen gibt es 43 Beträge von 500 Euro oder mehr. Der Gesamtbetrag der Zuwendungen des Jahres 2018 beträgt knapp 77.000 Euro. Dieser Betrag wurde dem Stiftungsvermögen gutgeschrieben.
Die Förderung der Gundelsheimer Einrichtungen erfolgt nur aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Von diesen konnten, wie schon im letzten Jahr, rund 70.000 Euro dem Träger des Instituts und der Bibliothek, dem Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturrat e.V., insbesondere für Personalkosten zur Verfügung gestellt werden. Damit konnte der unmittelbare Bedarf jedoch leider nicht gedeckt werden. Eine weitere Aufstockung des Vermögens ist dringend erforderlich, solange es keine besseren Anlagemöglichkeiten gibt.

Wie an anderer Stelle schon erwähnt, werden die gut verzinsten Anleihen aus der Zeit vor der Nullzinspolitik seit einigen Jahren nach und nach fällig. Bei der Wiederanlage können nur kleinere Erträge erzielt werden, was uns schon 2017 zwang, die Fördersumme zu verkleinern. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken und zu versuchen, den Förderbetrag auf mindestens dem Stand von heute zu erhalten, reinvestieren wir seit letztem Jahr ein Drittel der Erträge, rund 30.000 Euro.

Wie eine einfache Rechnung zeigt, ist das leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Fällig wurden 2018 Anleihen im Wert von 290.000 Euro mit einem Zins von etwas über 5 Prozent, entsprechend 15.780 Euro. Um diesen Ertrag bei einem Zinssatz von 3 Prozent zu erzielen, wäre dafür eine Anlage von 526.000 Euro nötig. Abzüglich der 290.000, die wieder angelegt werden, ergibt das eine Fehlsumme von 236.000 Euro. Die direkten Zuwendungen von 77 000 zusammen mit den abgezweigten Erträgen von 30.000 und den indirekten Zuwendungen aus Erträgen der zinslosen Darlehen und steuerbefreiten Dividenden im Wert von insgesamt 16.000 ergeben jedoch nur 123.000 Euro. Das ist ca. die Hälfte des Notwendigen, um die Erträge konstant zu halten. Diese Tendenz setzt sich leider auf unbestimmte Zeit fort und zeigt sehr deutlich die verheerende Wirkung der Nullzinspolitik auf unsere Stiftung.

Um zu versuchen, aus dieser misslichen Lage herauszukommen, ist eine Betrachtung der Anlässe interessant, bei denen gespendet wird. Die 470 Überweisungen an die Stiftung hatten mit großer Mehrheit ein Ereignis als Anlass. Dabei wurden die Spender von den Initiatoren quasi gebeten, zu spenden. Zum Gedenken an Verstorbene wurden 217 Beträge überwiesen, bei Geburtstagen statt Geschenken 78 und bei anderen Anlässen 30. Insgesamt also 325 veranlasste Überweisungen. Ohne angegebenen Anlass verbuchten wir 145 Beträge.

Nun wäre es aus Sicht der Stiftung sicher wünschenswert, wenn eine größere Anzahl von Landsleuten die oben erwähnten Anlässe für die Sicherung unseres Kulturschatzes nutzen würde. Allerdings gibt es auch einen anderen, für alle geltenden Anlass zu handeln, die Nullzinspolitik. Gut vorstellbar wäre die Situation, dass eine größere Anzahl unserer Landsleute Daueraufträge bei ihrer Bank einrichten würde, um monatlich Beträge von 5, 10 oder mehr Euro an die Stiftung zu überweisen. Bei nur tausend Menschen (von rund 200.000) und 5 Euro monatlich ergäbe das jährliche Zuwendungen von 60.000, bei 10 Euro entsprechend 120.000 Euro, etc. Zusammen mit den Zuwendungen derjenigen, die uns bisher schon mehrfach unterstützt haben, könnte die Stiftung, und damit das Siebenbürgen-Institut mit Bibliothek und Archiv, leichter wieder in ruhiges Fahrwasser bugsiert werden. Zurzeit gibt es nur zwei Personen, die einen monatlichen Dauerauftrag eingerichtet haben. Zu den fünf zinslosen Darlehen, die der Stiftung schon seit mehreren Jahren gewährt wurden, kam im Geschäftsjahr 2018 ein sechstes hinzu. Leider nur eines. Geld auf Sparbüchern oder auf Festgeldkonten bringen oft keine oder sogar negative Zinsen. Besitzer solcher Sparkonten könnten damit der Stiftung wirkungsvoll helfen. Eine Übertragung an die Stiftung als zinsloses Darlehen garantiert zum einen die Rückzahlung des Nominalbetrags bei Bedarf, zum anderen kann die Stiftung am Kapitalmarkt durch Bündelung solcher Beträge echte Erträge erzielen, die als indirekte Zuwendungen ihrem Vermögen zufließen. So steigen dann auch die Erträge der Stiftung und damit auch die Förderbeträge für die Siebenbürgische Bibliothek. Diskretion ist Ehrensache und die Sicherheit der Rückzahlung ist durch das unveräußerliche Stiftungsvermögen gewahrt. Bei den Unterstiftungen blieb alles insofern unverändert, als keine neue zu den 13 bestehenden hinzukam. Allerdings wurden einig von ihnen durch Zuwendungen aufgestockt, wie z. T. in den Mitteilungen aus dem Siebenbürgen-Institut berichtet wurde. Bekanntlich beruhen die Unterstiftungen zum Großteil auf Vermächtnissen und Schenkungen. Die Schenkung zu Lebzeiten hat für den Schenkenden den Vorteil, dass neben der Stiftung auch er Steuererleichterungen genießt. Den geschenkten Wert kann er über mehrere Jahre verteilt und bis zu recht hohen Beträgen bei der Besteuerung seines Einkommens mindernd gelten machen. Personen, die an eine Vererbung ihres Vermögens oder eines Teils davon an die Stiftung denken, könnten durch eine Schenkung zu Lebzeiten somit eine gute Tat begehen, Steuern sparen und die Verwaltung ihres Vermögens vereinfachen. Der Vorstand bietet, wenn gewünscht, Hilfe bei den Überlegungen und den nötigen Formalitäten an (unsere IBAN: DE75 3846 2135 0211 0290 13; unsere Webseite: www.stiftung-siebenbuergische-bibliothek.de).

Im laufenden Geschäftsjahr 2019 wird der Vorstand sein Möglichstes tun, um das verwaltete Vermögen und damit die Erträge der Stiftung zu mehren. Das geht nur mit Ihrer Hilfe, liebe Leser. Wir geben acht, das Vermögen sicher zu verwalten. In diesem Jahr wird die Stiftung wieder einen Betrag von 70.000 Euro für das Institut und die Bibliothek aufbringen können. Wie es ab 2020 aussieht, ist heute nicht abzuschätzen. Wir sind jedoch zuversichtlich, mit Ihrer Hilfe, liebe Landsleute, das Siebenbürgen-Institut mit Bibliothek und Archiv in Gundelsheim zukunftssicher finanzieren und damit bewahren zu können. In diesem Sinne wünschen wir allen Unterstützern unserer Arbeit ein erfolgreiches Jahr in Gesundheit und Wohlergehen. Bleiben Sie uns bitte treu, und überzeugen Sie auch die Angehörigen und den Bekanntenkreis von der Wichtigkeit der Sicherung unserer kulturellen Schatztruhe.

Hatto Scheiner

Schlagwörter: Siebenbürgische Bibliothek, Stiftung Siebenbürgische Bibliothek, Gundelsheim, Schloss Horneck, Bilanz, 2018

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