12. Januar 2005

Deportation vor 60 Jahren war völkerrechtliches Kriegsverbrechen

Spricht oder schreibt man in der Bundesrepublik Deutschland über Verschleppung von Deutschen zu Zwangsarbeit in die Sowjetunion am Ende des Zweiten Weltkrieges, gerät man nicht selten in Verdacht, diese Aktion gegen Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands aufrechnen zu wollen mit der Absicht, die Ausbeutung von Ost- und Fremdarbeitern in Deutschland zu relativieren. Die Deportation von Deutschen, so der Vorbehalt, sei eine natürliche Folge der von der Wehrmacht verschleppten Zivilpersonen nach Deutschland sowie deren Zerstörungen in den besetzten Ländern gewesen, so dass die sowjetischen Forderungen nach Arbeitskräften für den Wiederaufbau zu rechtfertigen gewesen seien. Deshalb sollte kein Aufhebens darüber gemacht werden.
Die Sowjets haben ihrerseits die Verschleppung von Deutschen verneint, während in den Ostblockstaaten, aus denen so genannte Volksdeutsche deportiert wurden, darüber nicht gesprochen werden durfte. Erst seit dem Zerfall der Sowjetunion und des kommunistischen Regimes konnte dieses Tabu gebrochen werden, und es wurden Archive geöffnet.

In der Bundesrepublik wurde die Verschleppung von Zivilisten durch die Rote Armee zwar als solche zur Kenntnis genommen, ohne aber in dem öffentlichen Bewusstsein, in der Publizistik und im Schrifttum die erforderliche Aufmerksamkeit zu erhalten. Als man zum Beispiel in den 1990er Jahren Entschädigungszahlungen an ehemalige jüdische und osteuropäische Zwangsarbeiter tätigte, wurden die vormaligen deutschen Russlandverschleppten wieder einmal übersehen. Mehr noch, Beamte fanden, dass sie nicht politische Gefangene, sondern „bloß“ „Reparationsgefangene aus Kriegsführungsgründen“ seien und folglich kein Recht auf Entschädigung aus dem Topf der Stiftung für politische Häftlinge hätten. Das hört sich so an, als ob die Deportationen zu Zwangsarbeit nicht auch politischen Charakter hatten und demzufolge weniger gravierend waren. Handelte es sich nicht um eine politische Aktion, ist dieser Auffassung entgegenzuhalten, wenn Zivilpersonen bloß wegen ihrer deutschen Zugehörigkeit und ohne dass nach dem Grad ihrer Schuld gefragt wurde, zu Zwangsarbeit in ein anderes Land verschleppt wurden, wie die arbeitsfähigen rumäniendeutschen Frauen und Männer? Bei einer Bund-Länder-Besprechung am 23. Mai 2003 hat Bayern die Auffassung vertreten, dass bei den Zivildeportierten aus Rumänien auch politische Gründe für die Gewahrsnahme vorlagen und sie aufgrund dieser Voraussetzung Unterstützungsleistungen bei der Stiftung für politische Häftlinge in Bonn beantragen könnten.

Zu dieser Kategorie von Zivilverschleppten gehörte auch mein jüngst im Alter von fast 96 Jahren verstorbener Vater Michael Kroner, der im Januar 1945 ausgehoben und erst 1949 entlassen wurde. Er hat nach einer Empfehlung der Siebenbürgischen Zeitung vom 20. August 2003 über „Entschädigung für Russlanddeportierte“ am 30. Oktober 2003 bei der Stiftung für politische Häftlinge wegen Unterstützung entsprechend dem erwähnten bayerischen Vorschlag angefragt. Der Antrag wurde prinzipiell akzeptiert, jedoch mit dem Hinweis abgefertigt, dass er in absehbarer Zeit nicht positiv entschieden werden könne, da Mittel dazu fehlten. Für Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter fehlen also die Mittel! Durch den Tod meines Vaters hat sich mittlerweile die Angelegenheit erledigt.

Keine Aufrechnung


Letztendlich geht es den Betroffenen, deren Zahl infolge hohen Alters sehr geschrumpft ist, sowie ihren Nachkommen weniger um Unterstützungsleistungen als um die öffentliche Anerkennung des an ihnen begangenen Verbrechens. Es gibt nämlich nicht zweierlei Arten von Zwangsarbeit - und zwar verbrecherische, die von Deutschen an andern begangen wurde, und andererseits Zivilverschleppte aus „Kriegsführungsgründen“ seitens der Sowjets, die hinzunehmen sind. „Die an der sowjetischen Zivilbevölkerung durch deutsche Soldaten verübten Kriegsverbrechen schmelzen nicht dadurch zusammen, daß ihnen der an der deutschen Zivilbevölkerung verübte Sowjetterror folgt. Die Deportation ostdeutscher Zivilisten bleibt ein Verbrechen auch vor dem historischen Hintergrund, daß sie am Ende einer Chronologie deutschen Mordens steht.“ (Freya Klier: Verschleppt ans Ende der Welt. Schicksale deutscher Frauen in sowjetischen Arbeitslagern. 1996). Über die Deportationsverbrechen an deutschen Zivilpersonen zu schreiben, bedeutet ja nicht, die Naziverbrechen zu ignorieren. Gegenstand vorliegender Betrachtung ist jedoch die Verschleppung von Deutschen und nicht mehr. An sie soll nach 60 Jahren erinnert werden.

Wenn ich also über dieses Thema hier schreibe, handelt es sich um eine erweitere Familiengeschichte, die so oder ähnlich meine und eine ältere Generation leidvoll und traumatisch erlebt haben. Meine Mutter verblieb nach der Deportation meines Vaters mit vier minderjährigen Kindern und wurde zusätzlich einige Monate später enteignet. Ich würde also meine eigene Biographie und die sächsische Nachkriegsgeschichte vergewaltigen, wenn ich die Verschleppung in die Sowjetunion verschweigen oder verharmlosen würde, so wie wir im sozialistischen Rumänien offiziell dazu gezwungen waren. Als Geschichtslehrer und Journalist habe ich das besonders bedrückend empfunden.

Als damals Zehnjähriger erinnere ich mich gut an die Aushebungen im Januar 1945, und ich war in Schäßburg auch dabei, als die Inhaftierten in Viehwaggons zum Abtransport verladen wurden. Es waren erschütternde Szenen. In den sächsischen Familien verblieben bloß Kinder, Frauen über 30 und Männer über 45 Jahre alt. Wenn wir in jenen Jahren Bubenstreiche begingen, pflegte ein älterer Nachbar zu sagen: „Man sieht, dass bei euch die Väter fehlen.“ Weil sie fehlten, und den Sachsen durch die Agrarreform der landwirtschaftliche Besitz enteignet worden war, mussten auch die Kinder anpacken und „verdienen“. In meiner Heimatgemeinde Weißkirch arbeiteten vom Frühjahr bis zum Spätherbst alle Kinder ab dem zwölften Jahr in der staatlichen Gärtnerei der Nachbargemeinde Bun, wobei während der Schulzeit von 6 bis 8 Uhr morgens Unterricht gehalten wurde. Danach liefen alle schnell nach Hause und beeilten sich, die Kokel durchwatend, die Arbeit anzutreten. Der Arbeitstag dauerte bis Sonnenuntergang. Dann kehrte man müde heim, an Hausaufgaben war natürlich nicht zu denken. Während also die Verschleppten in der Sowjetunion Schwerstarbeit verrichteten, führten die daheimverbliebenen Familien einen schweren Existenzkampf. Die Lage besserte sich erst, nachdem die Russlanddeportierten heimgekehrt waren.

Verschleppungsaktion in Rumänien


Was die Verschleppungsaktion in Rumänien betrifft, besteht bei dem Großteil der Sachsen und Schwaben die Meinung, die Sowjetregierung hätte als Wiedergutmachung für Kriegsschäden neben anderen Reparationen 100 000 Arbeitskräfte aus Rumänien gefordert. Die rumänische Regierung wäre dieser Forderung nachgekommen, indem sie den Russen die Deutschen des Landes auslieferte. Der Waffenstillstandsvertrag Rumäniens mit den Alliierten vom 12. September 1944 sah jedoch keine Vereinbarung über Reparationsleistungen durch die Bereitstellung von Arbeitskräften vor. Und es gab diesbezüglich auch keine Geheimklausel, wie vermutet wurde. Das mittlerweile veröffentlichte und unveröffentlichte rumänische, anglo-amerikanische, sowjetische und sonstige erforschte Archivmaterial belegt vielmehr, dass in der Deportationsplanung der Sowjetführung bloß Deutsche vorgesehen waren. Der Historiker Günter Klein konnte drei als „absolut geheim“ eingestufte persönliche Mappen von Stalin zu dem uns hier interessierenden Thema einsehen. Daraus geht hervor, dass der oberste Gebieter im Kreml ausdrücklich die Deportation von „Personen deutscher Nationalität“ („liz nemezkoi nazionalnosti“) gefordert hat. Die rumänische Regierung ist jedoch verantwortlich für die allgemeinen Repressalien, Verfolgungen, vor allem für die Enteignung der Rumäniendeutschen, in den Nachkriegsjahren und danach.

Chronologisch verlief die Verschleppungsaktion in Rumänien wie folgt: Am 31. Oktober 1944 überreichte der stellvertretende Vorsitzende der Alliierten Kontrollkommission Winogradow der rumänischen Regierung eine Note mit der Forderung, bis zum 10. November der genannten Kommission (im Klartext: den Sowjets) eine Liste mit den in Rumänien befindlichen (reichs)deutschen und ungarischen Staatsangehörigen und eine weitere Liste mit den „rumänischen Staatsangehörigen ethnisch deutscher und ungarischer Herkunft“ vorzulegen. Obwohl in der Note nicht gesagt wurde, wozu die Listen angefordert wurden, hat die rumänische Regierung zumindest geahnt, was die Sowjets im Schilde führten, zumal diese solche Listen auch über rumänische Bessarabienflüchtlinge zwecks Rückführung anforderten. Die Listen mit den Deutschen sind dann im Oktober und November, zum Teil auch im Dezember, erstellt worden. Mittlerweile hatten die sowjetischen Heeresgruppen auch Erhebungen über die Zahl der deutschen Bevölkerung von Ungarn, Jugoslawien und der Tschechoslowakei erstellt. Das Ergebnis der Zählungen war am 15. Dezember 1944 Stalin vorgelegt worden, der am 16. Dezember den Befehl zur Zwangsverschleppung der arbeitsfähigen deutschen Männer und Frauen gab, wobei gleichzeitig der Aktionsplan und die dafür Verantwortlichen festgelegt wurden.

In Rumänin sickerte allmählich durch, was sich hinter der Registrierung der Deutschen verbarg. Vor allem im Dezember verdichteten sich die Gerüchte über eine Verschleppung in die Sowjetunion, nachdem am 19. Dezember den Polizeiinspektoren dafür konkrete Vorbereitungsmaßen telefonisch angeordnet worden waren. Die rumänische Regierung unter General Radescu wartete zunächst ab. Erst als ihr am 31. Dezember 1944, 3. und 6. Januar 1945 die Deportationsbefehle überreicht wurden, rührte sie sich. Diese Befehle bestimmten, wie die Aushebungen durch die rumänische Polizei und Gendarmerie zu erfolgen hatten. Danach waren aufgrund der bestehenden oder neuer Listen alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren und alle Frauen zwischen 18 und 30 Jahren auszuheben und an Sammelstellen, die neben Eisenbahnstationen einzurichten waren, abzugeben. Sogar viele Rumäniendeutsche, die beim rumänischen Militär dienten, mussten für die Deportation freigegeben werden. Ausgenommen von der Aushebung waren bloß Schwangere, Frauen mit Kindern unter einem Jahr und Arbeitsunfähige. Die rumänische Eisenbahn hatte die erforderlichen Waggons zur Verfügung zu stellen. Verantwortlich für die Durchführung der Order waren die Polizeiinspektoren.

Als die Verschleppung Gewissheit war, wurden die bekannten rumäniendeutschen Politiker der Zwischenkriegszeit Hans Otto Roth, Rudolf Brandsch, Herwart Scheiner und Vertreter der Banater Schwaben beim Ministerpräsidenten Radescu vorstellig. Dieser konnte ihnen lediglich bestätigen, dass die Sowjets tatsächlich angeordnet hätten, die Deutschen in dem oben genannten Alter der UdSSR als Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Radescu soll eingestanden haben, dass die rumänische Regierung gegen den sowjetischen Befehl ohnmächtig sei und den Anwesenden den Rat gegeben habe, die Gefährdeten sollten sich in Bergen und Wäldern verbergen. Einige wenige haben das auch getan oder rasch Scheinehen mit Rumänen oder fremden, nichtgefährdeten Staatsbürgern geschlossen. Für die große Masse gab es jedoch kein Entrinnen.

Da die UdSSR die Deportation im Namen der Alliierten anordnete, setzte sich Radescu mit den diplomatischen Vertretern Großbritanniens und der USA Anfang Januar in Verbindung und über diese mit deren Regierungen. Aus diesen Gesprächen und aus dem daraus sich ergebenden Notenwechsel geht hervor, dass die rumänische Regierung gegen die Verschleppung ihrer deutschen Staatsbürger war. Sie begründete ihren Protest mit rechtlichen, ökonomischen und humanitären Argumenten. Das wichtigste Argument, das Radescu ins Feld führte, war die Berufung auf das Waffenstillstandsabkommen, das keine Bestimmungen zur Leistung von Reparationen durch Arbeitskräfte enthielt. Es sei ferner inhuman, diese Leute ins Ungewisse zu verschleppen, Familien auseinanderzureißen, Kinder und alte Menschen zurückzulassen. Zudem werde der rumänischen Wirtschaft großer Schaden durch den Ausfall dieser Arbeitskräfte zugefügt, was sich auch auf die Kriegsleistungen Rumäniens negativ auswirken werde. Auch König Michael I. hat in Memoranden an die Regierungen in London und Washington gegen das widerrechtliche Vorgehen der Sowjetunion bei der Deportation der Deutschen Rumäniens protestiert. Alle diese Proteste sowie die der Briten und Amerikaner konnten das sowjetische Vorhaben nicht stoppen. Die Kommunisten in der Regierung Radescu und ihre Partei haben der Deportation zugestimmt.

Die anglo-amerikanischen Regierungen wurden durch das eigenmächtige Vorgehen des Sowjetpartners nicht nur überrascht, sondern auch vor vollendete Tatsachen gestellt. Sie äußerten ihren Unmut vor allem darüber, dass diese Aktion auch in ihrem Namen angeordnet worden war, obwohl es dafür keine Vereinbarung gab. Sie argumentierten dabei in derselben Richtung wie die rumänische Regierung. Ihre Proteste waren jedoch eher prinzipieller Art, denen jeder Druck fehlte. Zudem erreichten ihre Noten die sowjetischen Stellen in Bukarest und Moskau erst, als die Aushebungen bereits liefen oder abgeschlossen waren.

Die rumänische Regierung hat sich in zwei Kabinettsitzungen am 5. und 10. Januar speziell mit der bevorstehenden Deportation befasst und ihr gezwungenermaßen zugestimmt. Was dabei konkret gesprochen und beschlossen wurde, ist jedoch nicht bekannt, da die rumänischen Behörden die Protokolle dieser entscheidenden Sitzungen trotz intensiver Bemühungen bisher nicht zur Einsicht freigegeben haben. Das weckt natürlich den Verdacht, dass etwas verborgen werden soll, und dieser kann durch noch so viele Entschuldigungen rumänischer Regierungskreise über die seinerzeitige Hilfe rumänischer Behörden bei der Aushebung nicht aus dem Wege geräumt werden. Was den damaligen Protest der Regierung betrifft, wird man darin zudem nicht mehr sehen als den Versuch, ihr Gesicht vor der Geschichte zu retten, denn reale Chancen, dadurch die Verschleppung zu verhindern, gab es nicht.

In der Beurteilung der rumänischen Einstellung zur Verschleppung ist ein Unterschied zu machen zwischen der offiziellen Politik der Regierung und der Haltung verschiedener Bevölkerungsgruppen und Parteien. Man sollte also nicht schlechthin und undifferenziert von den „Rumänen“ sprechen. Es hat nämlich Fälle gegeben, in denen die rumänischen und zigeunerischen Bewohner einiger Ortschaften die Sachsen schadenfroh, ja sogar jubelnd und triumphierend zu den Sammelstellen getrieben haben. Demgegenüber sind Rumänen zu nennen, die über die Verschleppung bestürzt waren und Sachsen Verstecke gewährt haben.

Wir werden auf den Verlauf der Aushebung, den Transport in die Sowjetunion, das Lagerleben und die dortigen Arbeitsbedingungen nicht detailliert eingehen, da davon eine Vielzahl von Erlebnisberichten in Heimatbüchern und anderen Veröffentlichungen künden.

Die Verhaftungen begannen am 11. Januar in der Stadt und im Kreis Kronstadt und endeten am 15. - 16. Januar in den Kreisen Karlsburg und Kleine Kokel. Etwa zwei/drei Tage nach der Eintreibung fuhren die Transporte ab. Kleinere Gruppen, wie deutsche Angehörige der rumänischen Armee oder aufgestöberte Versteckte, folgten im Februar nach. Die in Targu-Jiu inhaftierten arbeitsfähigen Funktionäre der „Deutschen Volksgruppe“ wurden am 11. Januar abtransportiert. Die Festnahmen erfolgten aufgrund von vorgefertigten Listen durch rumänische Kommandos, die teilweise von sowjetischen Militärangehörigen „begleitet“ wurden. Konnte das Soll nicht erfüllt werden, weil die Listen Personen umfassten, die abwesend waren oder sich versteckt hatten, wurden Männer und Frauen festgenommen, die älter oder jünger als das vorgesehene Alter waren. Welche politischen Befehle lagen der Deportation der Deutschen aus Rumänien zu Grunde?

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit


Die Heeresgruppen der Roten Armee, die Ende des Jahres 1944 und Anfang 1945 in Südosteuropa vorstießen, hatten den Auftrag, deutsche Arbeitskräfte einzufangen und in die Sowjetunion zu transportieren. Sie taten das eigenmächtig und großteils durch Gewalt. Erst als ihre Verbündeten – die Regierungen der USA und Großbritanniens – gegen dieses Vorgehen in Rumänien, das die Sowjets auch in ihrem Namen durchführten, protestierten, bemühte sich anscheinend Moskau um deren Einverständnis. So ließ der stellvertretende sowjetische Außenminister J. W. Maisky am 20. Januar 1945 den amerikanischen Botschafter Averell Harriman in Moskau wissen, dass zu den deutschen Reparationen nach dem Krieg auch deutsche Arbeitskräfte gehören müssten. Er rechne mit zwei bis drei Millionen Deutschen, die sich in erster Linie aus „kleineren Kriegsverbrechern und aktiven Nazis“ rekrutieren sollten. Dieses Vorhaben sei teilweise „eine Wiedergutmachung“, teilweise „eine Bestrafung“, es könnte aber auch zur „Umerziehung“ der Deutschen dienen. Die Unterredung war sicherlich eine Ankündigung von einer der Forderungen, die die Sowjetführung auf der bevorstehenden Konferenz in Jalta (4.-11. Februar 1945) zur Sprache brachte. Stalin forderte auf der von ihm dominierten Konferenz nämlich neben sonstigen Reparationszahlungen von Seiten Deutschlands auch deutsche Arbeitskräfte. Wegen der amerikanischen und britischen Öffentlichkeit konnten Churchill und Roosevelt einer solchen Forderung nicht offen zustimmen; es musste eine Formel gefunden werden, um die Zwangsverschickung von Arbeitern in die Sowjetunion nicht als solche erscheinen zu lassen. Die Konferenz fand dafür, wie der amerikanische Völkerrechtler und Historiker Alfred de Zayas schreibt, den euphemistischen Begriff „reparations in kind“ („Reparationen in Leistungen“). Der Begriff wurde dahingehend definiert, dass die Lieferungen Deutschlands aus der laufenden Produktion und den Demontagen deutscher Industrieanlagen auch die Verwendung deutscher Arbeitskräfte einschließe. Es ging hier, vermerkt de Zayas dazu, „schlicht und einfach um Menschenhandel, um Sklaven“. Es war eine verschleierte Abmachung über Zwangsverschleppung, für die Churchill und Roosevelt ihr Einverständnis gaben und damit auch dafür mitverantwortlich sind. Sie legitimierten gleichzeitig und nachträglich die zum guten Teil schon abgeschlossene Verschleppungsaktionen der Roten Armee in Rumänien, Ungarn, Jugoslawien und die laufenden oder bevorstehenden Deportationen in Ost- und Westpreußen, Polen, Danzig, Schlesien, Ostbrandenburg und Pommern, die insgesamt zwischen 500 000 und 800 000 Deutsche (die genaue Zahl kennt man nicht) erfassten. Es ging dabei nicht um die Bestrafung von Nazis, sondern um Arbeitskräfte für den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft, um „Reparationsverschleppte“.

Der Beschluss von Jalta bezog sich auf das Dritte Reich, und über dessen Reparationszahlungen sollte erst nach Kriegsende konkret entschieden werden. Nach dem Krieg haben die Sowjets von einer Massendeportation aus den von ihnen besetzten Zonen Deutschlands und Österreichs jedoch abgesehen und sich mit etwa 26 000 arbeitsfähigen Facharbeitern aus der Sowjetzone Deutschlands „begnügt“. Die „reparations in kind“ wurden wahrscheinlich nicht eingefordert, weil so viele deutsche Kriegsgefangene gemacht worden waren, dass die UdSSR keine zusätzlichen Arbeitskräfte benötigte.

Alfred de Zayas weist in mehreren seiner Arbeiten darauf hin, dass die Bedingungen, unter denen die „Reparationsverschleppten“ in der Sowjetunion arbeiteten, sich nicht von der Sklavenarbeit in den Arbeitslagern Nazideutschlands unterschieden. Er unterstreicht auch die Tatsache, dass die Verschleppung deutscher Zivilpersonen zu Zwangsarbeit desgleichen ein völkerrechtliches Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit war. Dabei verweist er auf den internationalen Kriegsverbrecherprozess von Nürnberg. Das Statut für die Aburteilung der deutschen Kriegsverbrecher, das die Regierungen der USA, Großbritanniens, Frankreichs und der UdSSR auf der Londoner Konferenz vom 8. August 1945 angenommen hatten, definierte nämlich (in Artikel 6, Absatz b) als Kriegsverbrechen unter anderem die „Deportation zu Sklavenarbeit oder für irgend einen anderen Zweck von Angehörigen der Zivilbevölkerung von oder in besetzten Gebieten“ und (in Absatz c) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit die „Deportation oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an irgend einer Zivilbevölkerung während des Krieges“. Auch nach Artikel 52 der Haager Konvention von 1907 ist die Verschleppung von Zivilbevölkerung aus einem besetzten Land ein Kriegsverbrechen. Für solche Verbrechen verurteilte das Internationale Nürnberger Militärgericht 1946 die dafür Schuldigen mit der Todesstrafe (Fritz Saukel, Alfred Rosenberg) oder hohen Kerkerstrafen (Alfred Speer für 20 Jahre). Diese Urteile sollen nicht in Frage gestellt werden, nur ist darauf hinzuweisen, dass die Nürnberger Richter davon nichts wissen wollten, dass zur selben Zeit hunderttausende Deutsche in der UdSSR Sklavenarbeit verrichteten.

Zwangsarbeiter in 85 Lagern


Nach den namentlichen Erhebungen und Veröffentlichungen des Forscherteams unter der Leitung von Georg Weber, auf die sich die folgenden Daten stützen, wurden 30 376 Sachsen (46,4 Prozent Männer und 53,4 Frauen) verschleppt; das waren rund 15 Prozent der deutschen Einwohner Siebenbürgens. Bei mehr als 10 Prozent der Rekrutierten wurde das vorgesehene Alter missachtet: Die ältesten Verschleppten waren 55, die jüngsten 13 Jahre alt. Aus Rumänien wurden etwa 70 000 Deutsche verschleppt. Bei der Aushebung wurde keine Rücksicht auf die Zurückgebliebenen genommen, auch wenn das Kinder waren, die elternlos blieben. Es gab unzählige Fälle, wo Kinder den Großeltern überlassen wurden oder von fremden Familien aufgenommen werden mussten.

In Viehwaggons, in die man jeweils 40 bis 70 Männer und Frauen zusammenpferchte, dauerte die Fahrt bei eisiger Kälte, primitivsten hygienischen Verhältnissen und notdürftiger Versorgung bis zu den Bestimmungsorten mehrere Wochen. Für neun von zehn Deportierten endete der zweiwöchige Transport in der Ukraine im Donez- und Dongebiet, in den Bezirken Dnepropetrowsk, Stalino, Woroschilowgrad. Die übrigen waren sechs Wochen unterwegs und landeten im Ural im Bezirk Molotow. Die Verschleppten wurden auf 85 Lager verteilt. Dort arbeitete jeder Dritte im Bergbau, jeder Vierte im Bauwesen, die übrigen in der Industrie, Landwirtschaft oder Lagerverwaltung. Die wenigsten erhielten Arbeit in ihren Berufen zugeteilt.

Infolge der miserablen Unterbringung und unhygienischer Bedingungen, der schlechten medizinischen Betreuung, dürftiger Ernährung, schwerer Arbeitsbedingungen und Unfällen gab es viele Kranke und Tote. Die ersten arbeitsunfähig gewordenen Kranken wurden Ende 1945 nach Siebenbürgen entlassen. In den Jahren 1946 bis 1947 hingegen landeten etwa 5 100 Sachsen mit Krankentransporten in Frankfurt an der Oder, in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Ab 1948 verbesserten sich die Lebensbedingungen, so dass die Zahl der Kranken und Toten stark zurückging. Knapp 12 Prozent aller deportierten Sachsen, das sind 3 076 Personen, haben die Deportationszeit nicht überlebt, wobei es die größte Todesrate im Jahre 1947 gab. Es kamen anteilmäßig dreimal so viele Männer als Frauen ums Leben.

Von Rumänien aus hat sich vor allem die evangelische Kirche durch schriftliche und mündliche Interventionen bei der rumänischen Regierung, bei sowjetischen Stellen, ja sogar durch Schreiben an Stalin um die Rückführung der Deportierten und die Repatriierung der 1946/47 in der Sowjetzone Deutschlands Gelandeten bemüht. Inwieweit die Beteuerungen der rumänischen Regierung, sich für die Rückkehr eingesetzt zu haben, der Wirklichkeit entsprechen, konnte nicht festgestellt werden. Alle Fürsprachen halfen sowieso nichts. Es scheint so, als habe die Sowjetregierung von vornherein fünf Jahre eingeplant. Erst ab 1948 entließ sie daher auch gesunde Arbeitskräfte (insgesamt etwa 49 Prozent), um dann im Oktober 1949 die Lager aufzulösen. Das letzte Drittel der Verschleppten kehrte daraufhin nach Siebenbürgen zurück. Aus der Sowjetzone Deutschlands dürften etwa 50 Prozent heimgekehrt sein. Die übrigen gelangten meistens nach Westdeutschland, während ein kleiner Teil in der nachmaligen DDR verblieb. Bloß eine kleine Gruppe von 202 Personen wurde erst 1950 bis 1952 nach Hause gelassen. Sieben sollen in der Sowjetunion verblieben sein. Für die Siebenbürger Sachsen bleibt die Russlandverschleppung das schrecklichste Trauma ihrer neuzeitlichen Geschichte.

Dr. Michael Kroner

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