Gästebuch - Anfrage 3067, Georg Schell

05.04.2017, 12:03 Uhr

EG

Anfrage 3067, Georg Schell

Die Aufschuberklärung nochmals (Kopie) der deutschen Rentenbehörde zukommen lassen und mitteilen, dass diese nach wie vor gilt. Bitten Sie die dt. Rentenbehörde, auch die rumänische Rentenbehörde davon in Kenntnis zu setzen

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