Trotz Aufschuberklärung ....

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Dietmar48
schrieb am 10.03.2020, 16:09 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl eine Aufschuberklärung bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegt und seit 2010 auch Rente bezahlt wird, verlangt diese nach wie vor, eine Rentenzahlung bei der Rumänischen Rentenversicherung zu beantragen. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde das die Aufschubserklärung, die ich bereits gemacht habe, aufheben. Könnte mir bitte jemand eine Rat oder Tipp geben?

Vielen Lieben Dank im Voraus. Viele Grüße Dietmar
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 11.03.2020, 17:19 Uhr
Die Deutsche Rentenversicherung wird immer wieder versuchen, Rentner davon zu überzeugen, Rente auch aus Rumänien zu beantragen. Wenn Sie das nach wie vor nicht möchten, senden Sie der Deutschen Rentenversicherung eine Kopie der Aufschuberklärung von damals zu und teilen mit, dass sich bei Ihrer Situation gegenüber 2010 nichts verändert hat.
Mit besten Grüßen
Peter Otto Wolff
schrieb am 07.10.2020, 18:13 Uhr (am 07.10.2020, 18:22 Uhr geändert).
Nachdem die "Aufschiebung" ein Massenphänomen ist, sollte man meinen, dass die DR-Bund ein Interesse hätte, für diese Fälle Ansprüche bei der rum. Rentenversicherung anzumelden, die Einzeldaten liegen ja vor, jene die von der Bundesrepublik um 40% willkürlich gekürzt wurden! Das tun die nicht, obwohl GE eine ganz andere Position hätte, als eine Einzelperson. Stattdessen "vö...t" man die bereits Gekürtzten eigenen Bürger! Ich habe seinerzeit auf die entsprechende Frage, bis wann Aufschiebung, eine Jahreszahl angegeben, die sie verstummen ließ, da wäre ich über 100, möglich, unwahrscheinlich, aber nicht widerlegbar!

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