Restitution: ANRP im Todesfall benachrichtigen / ErbVO

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seltener-gast
schrieb am 27.02.2019, 15:31 Uhr
Was ist im Todesfall/im Erbfall zu tun bei einem Restitutionsfall, der zugunsten einer Restitution entschieden wurde und seit Jahren ungelöst bei der ANRP liegt?

Müssten Erben im Todesfall innerhalb einer (kurzen ? ) Frist die ANRP benachrichtigen oder erst anlässlich Adressänderungen oder wenn in Jahren eine Lösung des Falles von der ANRP mitgeteilt wird?
Würde bei umgehender Benachrichtigung die gesamte Akte hochgeholt, aktualisiert und hinten angefügt werden, so dass die alte Fallnummer und Reihenfolge verloren geht und man sich hinten anstellt?

Im Falle einer sofortigen umgehenden Mitteilungspflicht des Todesfalls: Hätte man Zeit, bis deutsche Behörden einen Erbschein (Apostille ? ) ausstellen? Dies könnte, abhängig vom Wohnort in D, bekanntlich Monate dauern und damit gegebenenfalls enge Fristen in R überschreiten!

Inwiefern spielt hier die neue Erbrechtsverordnung der Europäischen Union (ErbVO) eine Rolle?

(vgl. www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verschiedenes/15847-neues-eu_erbrecht.html)

Viele Fragen. Im Voraus dankt für viele fundierte Antworten

seltener Gast

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