Sozialamt greift auf das Entschädigungsgeld aus Russland zu

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Emilia
schrieb am 25.07.2018, 11:26 Uhr
Hiermit eröffne ich das Thema, vielleicht weiss jemand Bescheid, oder gibt es Menschen, denen es auch so ergangen ist. Darf das Sozialamt für den Fall, dass ein alter Mensch, der Entschädigungszahlung monatlich aus Rumänien erhält, wegen 5 Jahre Deportation und Zwangsarbeit, also darf es auf dieses Geld zugreifen? Es ist doch keine Rente, es ist eine Entschädigung!
Es reicht nicht fürs Pflegeheim, da will das Sozialamt dieses Geld monatlich kassieren und erst dann, kommt die Bewilligung zur Zuzahlung für diesen Pflegeheimaufenthalt.
Bitte um Ihre Stellungnahme oder Beispiele zu diesem Sachverhalt.
getkiss
schrieb am 25.07.2018, 14:58 Uhr (am 25.07.2018, 15:02 Uhr geändert).
Nachfragen bei:
Kontaktdaten:
Herr Rainer Hoffstedde
Telefon: 022899358-9800
E-Mail: AdZ@bva.bund.de
Anschrift:
Bundesverwaltungsamt – Außenstelle Hamm
Referatsgruppe BT II
Alter Uentroper Weg 2
59071 Hamm
So weit ich weis, werden diese "Einkünfte" nicht besteuert.
Ebenfalls hat ein Heimangehöriger das Recht, eine bestimmte Summe vom Zugriff des Sozialamtes frei zu haben. Aber das gilt für das Vermögen, nicht für regelmäßige Einkünfte. Beim Bundesverwaltungsamt, siehe Oben, nachfragen, bzw. im Gesetz zur Entschädigung nachschauen.
getkiss
schrieb am 25.07.2018, 15:16 Uhr (am 25.07.2018, 15:27 Uhr geändert).
Siehe auch die Anerkennungsrichtlinie des Bundestages:
§7 Höchstpersönlichkeit der Leistung und Ausnahmen
(1) Die Leistung nach Maßgabe dieser Richtlinie ist grundsätzlich höchstpersönlicher Natur und daher nicht übertragbar.
(2) Hat der im Sinne von § 2 Betroffene selbst den Antrag gestellt, so kann die Leistung nach seinem Tode seinem hinterbliebenen Ehegatten oder einem hinterbliebenen Kind mit befreiender Wirkung ausgezahlt werden, soweit die Sonderrechtsnachfolge im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 2 bis spätestens 31. Dezember 2017 angezeigt wird.

Anerkennungsrichtlinie

Obwohl es nicht explizite beinhaltet ist, halte ich diese einmalige Sonderzahlung, die eine Entschädigung und keine regelmäßige Einkunft ist, nicht als Teil des Vermögens. Also dürfte das Sozialamt kein Zugriff haben.
Aber Sie fragten ja nach monatlicher Entschädigungszahlung aus Rumänien. Die wird auf Grund rumänischer Gesetze gewährt. Da bin ich überfragt...

Vielleicht hat Herr Dr. Fabritius da eine Meinung?
Emilia
schrieb am 25.07.2018, 22:01 Uhr
Danke für die Antworten, aber es geht nicht um die einmalige Entschädigungszahlung für 5 Jahre Deportation, sondern um die monatliche Entschädigungszahlung, wie eine Rente, die aber keine Rente in dem Sinne ist, da zahlt Rumänien monatlich 1.900 Lei, ca. 407€. Und für meine Mutter geht das Geld in Rumänien auf ein Bankkonto ein. Um diese monatliche Zahlung geht es. Das Geld muss hierher überwiesen werden, auf deutsches Konto, so will es das Sozialamt, erst danach wird entschieden, ob eine Bewilligung zur Zuzahlung fürs Pflegeheim erteilt wird.
Schon die Tatsache, dass es dort gezahlt wurde und wird ist beanstandet worden, ich kann es aber nicht verantworten, so hat es meine Mutter eingerichtet und gewünscht.
Emilia
schrieb am 25.07.2018, 22:06 Uhr
Die Entschädigungszahlung ist keine Rente, hat Dr. Fabritius klargestellt.
Russlandverschleppung als politische Verfolgung anerkannt
Von: Dr. Bernd Fabritius, Rechtsanwalt
Aber da es eine politische Verfolgung war, darf dieses Geld nicht besteuert werden, oder liege ich falsch?
17.02.2014 erschienen:
Muss man erhaltene Zahlungen auf andere Leistungen anrechnen oder versteuern?
Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine „Entschädigungsrente“ für Kriegs- und Kriegsfolgeschicksal. Solche Zahlungen sind nach deutschem Recht weder auf eine andere Leistung anzurechnen, noch zu versteuern. Die einschlägige Vorschrift im Sozialrecht (§ 11 a SGB II) privilegiert solche Zahlungen und nimmt diese von der Anrechenbarkeit aus. Das wurde aus Gründen der Gleichbehandlung nach der Intention des Gesetzgebers ausdrücklich auch für vergleichbare ausländische Leistungen entschieden (BSG, Urteil v. 5.9.2007, B 11b AS 49/06 R, NZS 2008 S. 443). Im Steuerrecht regelt § 3 EStG in Ziff. 6-8a vergleichbare Ausnahmetatbestände, so dass ich auch von Steuerfreiheit ausgehe.
kaltenberg
schrieb am 26.07.2018, 08:47 Uhr

Ähnlicher Fall wurde von Ilse.Huh als Problem mit Altersheim-Unterbringung der Mutter Geschildert.Zu finden am 4.01.2015 hier im Forum auf Seite 4.
Damals von Dr.B. Fabritius kommentiert:
Nein, die Leistung darf nicht angerechnet werden, die entsprechende Vorschrift ist § 11 a SGB II.
Von Kaltemnberg
Emilia
schrieb am 26.07.2018, 09:13 Uhr
Dankeschön für den Rat und die prompte Antwort.
Emilia
schrieb am 26.07.2018, 09:56 Uhr
Telefonat mit Bundesverwaltungsamt - Außenstelle Hamm
Frau Flesch, Tel.: 0228 9935 589 800, sagt wörtlich:
"Die Sozialämter handhaben das Annerkennungsgeld auf verschiedener Weise, ich kann nur ein Empfehlungsschreiben ans Sozialamt raussenden."
Gegenfrage von mir: Gibt es denn kein Gesetz dazu?
Antwort: Nein, höchstens ein Empfehlungsschreiben von uns!
Zur Sache, Entschädigungszahlung aus Rumänien für Deportation, wisse sie nichts und auch nicht, wen und wo ich da Hilfe suchen könnte.
Emilia
schrieb am 26.07.2018, 09:58 Uhr
Das Problem liegt nicht in Rumänien, die zahlen das Geld, aber das Sozialamt will es monatlich kassieren!
getkiss
schrieb am 26.07.2018, 11:55 Uhr
Das ganze ist ein gesetzliches Durcheinander der Leistungen für verschiedene Kategorien von Geschädigten. Hier handelt es um Wiedergutmachung aus dem Ausland. Diese Leistungen sind nicht nach deutschem Gesetz erbracht, es ist fraglich ob in dem Zusammenhang das Sozialamt die Anrechenbarkeit nach diesen verrechnet.
Meine Schwiegermutter erhielt Beihilfen nach dem Blindengesetz, das Sozialamt hat diese zum Einkommen berechnet. Meines Erachtens herrscht in Zusammenhang mit dem gesetzlichen Durcheinander bei manchem Sozialamt die reine Willkür, manchmal sogar abhängig vom guten Willen des Sachbearbeiters...
Es ist auch zu unterscheiden ob die Leistungen vor/nach dem Tode des Sozialhilfeberechtigten beantragt, bzw. bewilligt werden (sollen), da wird wegen den Angehörigen zusätzlich gemauert, um diese auch zu beteiligen...
kaltenberg
schrieb am 26.07.2018, 11:57 Uhr
Gehe auf Seite 5 , dort findest die Stellunhgnahme von Dr.B.Fabritius.
Entschädigungsrente aus Rumänien DL 118/90 auf Grundsicherung NICHT anzurechnen.
Horst David
schrieb am 01.08.2018, 21:43 Uhr
Es hiess doch immer, wer aus Rumänien auswandert, dem geht es in Deutschland besser. Wieso werden Siebebürger Sachsen Sozialfälle in Deutschland? Und weshalb hilft Ihnen der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland nicht?
gerri
schrieb am 01.08.2018, 22:06 Uhr

@ Wer mit solche Voraussetzungen nach Deutschland gekommen ist hatte es bestimmt nicht leicht.Da muss man schon selber einiges dazu tun,was 95% der Landsleute meiner Meinung nach auch bestimmt getan haben.
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 01.08.2018, 23:01 Uhr
Auf die Fragen von Horst David:
"a)Wieso werden Siebenbürger Sachsen Sozialfälle in Deutschland? b)Und weshalb hilft Ihnen der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland nicht?"

gibt es diese kurzen Antworten:

a)Es gibt für alle Bürger Deutschlands mehrere Gründe, zum Sozialfall zu werden.

b)Unser Verband ist ein e.V. und an seine Satzung gebunden.
In Deutschland gibt es verschiedene Organisationen und Institutionen, die alle ihre spezifischen Aufgaben haben.
Unser Verband versucht im Rahmen seiner Satzung auch Probleme der Siebenbürger Sachsen allgemeiner Art aufzugreifen und allgemein zu informieren, bzw. auch Behörden auf mögliche Härten hinzuweisen (z.B. bei Rentenkürzungen, Deportations-Entschädigungen).

Für die Einzelschicksale gibt es andere Institutionen und/oder Anwälte.

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