Polnische Fremdrente – Rentenvergleich bei Umzug

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meffam
schrieb am 12.07.2018, 16:44 Uhr
Polnische Fremdrente – Rentenvergleich bei Umzug
Vorbermerkung:
Dank Merkels Flüchtlingspolitik und der gestiegenen islamistischen Terrorgefahr, denkt vielleicht der eine oder andere Renter darüber nach, ob es noch Plätze in Europa gibt, wo die Angst nicht so groß ist wie in Deutschland.
Hauptteil:
Umzug nach Polen bietet sich an, besonders dann, wenn man die Sprache gut kann und die Hoffnung hat, dass man dort in Ruhe leben kann.
Wie sieht es nun aus, wenn man in Deutschland lebt, auch Deutscher ist (Staatsangehörigkeit), und eine Rente bezieht, die sich aus einem polnischem Fremdrentenanteil (für Arbeitszeiten in Polen) und einem Westrentenanteil (für Arbeitszeiten in Deutschland) zusammensetzt?
Wer kann einem die polnische Vergleichsrente berechnen, die man zu erwarten hätte, wenn man seinen Wohnsitz aus den o.g. Gründen für eine Zeit land oder auf Probe nach Polen verlegen möchte?
Gibt es eu-rechtliche Regelungen für diesen Fall, durch die verhindert wird, dass ein unangemessen großer Rentenverlust entsteht?
Zugegeben, eine etwas spezielle Frage in einem 7bürger-forum. Man findet aber dummerweise nichts anderes. Das scheint niemand zu interessieren. Man fühlt sich so allein mit solchen Fragen.
So gesehen wendet sich die Frage zum einen natürlich an unseren Experten (Dr. F-us), aber mit einer kleinen Hoffnung, dass sich auch andere in der heutigen Situation schon mit ähnlichen Gedanken tragen und aus ihrer Erfahrung etwas sagen können.
gerri
schrieb am 12.07.2018, 17:48 Uhr

@ Also wenn man eine Post-Anschrift hat, kann man meiner Meinung nach im Ausland leben,urlauben.

-Besser im zuständigen Rathaus, Rentenamt einfach nachfragen,kann doch nichts passieren.
kaltenberg
schrieb am 14.07.2018, 10:01 Uhr
Hallo Meffam
Du hast einige Möglichkeiten zur Lösung deines Problems.
1.) Zuständig wäre die Behörde für Auswanderung BRD.
2.) Jede Rentner Beratungsstelle kann dich in der Sache aufklären.Dort liegen deine Rentner-Daten ja vor.
3.) Sich bei der Einwanderungslands Behörde Polens für Heimkehrer informieren.
4.)Oder als Rentner beim Renten- Amt Deutschlands seinen Wohnsitz ins Ausland bekannt geben. Sachbezogene aufklärung.
5.) Dr.Bernd Fabritius um eine Persönliche Beratung in der Sache bitten.
6.) Alles so lassen wie es ist denn so schlecht ist das Leben in Deutschland nicht wenn man keine Politik macht.
Grüße
von Kaltenberg
meffam
schrieb am 14.07.2018, 13:12 Uhr (am 14.07.2018, 13:31 Uhr geändert).
@ kaltenberg
Das ist ja lustig. Willst Du sagen, man soll keine Politik machen, d.h. kein politisches Amt anstreben, dann ist alles gut? Aber wer ein politisches Amt hat oder anstrebt, der macht das doch in der Regel um der Karriere willen, also damit es ihm besser geht oder? Oder meinst Du, man soll unpolitisch sein? Das aber ist doch das Programm aller unmündigen Menschen. Der mündige Bürger ist ein politisches Wesen und macht sich Gedanken, ob er in einem Land leben will, dass der Bedrohung durch islamistische Terroranschläge ausgesetzt ist, nicht nur, aber auch wegen der Flüchtlingspolitik seines Landes. OK, ist hier nur ein Nebenthema. Wir wollen das nicht weiter verfolgen.
@ gerri
Hier geht es aber um das Problem des Rentenverlustes. Als Bezieher einer Fremdrente (polnische Zeiten) wechselt beim Umzug von D nach PL bei auf die Dauer (mehr als 6 Monate) angelegtem Aufenthalt die Zuständigkeit des Rententrägers. Es geht um die 6 Monatsfrist,ob der Aufenthalt wirklich auf Dauer oder nur zur Probe ist, ist dabei egal. Es geht auch darum, die Renten in D und in P zu vergleichen (zu berechnen) um den Rentenverlust abschätzen zu können, also um eine Vor- und Nachteile finanziell beurteilen zu können.
Ich weiß nicht, ob es so ein kluger Rat ist, die zuständigen Ämter zu Ratgebern zu machen. Jedes Amt (auf jeder Seite) hat eigene Interessen, und die müssen nicht immer deckungsgleich sein mit den Interessen des Ratsuchenden. Mehr will ich dazu hier nicht sagen.
gerri
schrieb am 14.07.2018, 13:50 Uhr (am 14.07.2018, 13:51 Uhr geändert).
@ Man hat zwei Möglichkeiten:--1.Öffentlich anmelden,könnte Kürzung der Rente heissen. --2.Langzeit-Urlaub mit Unterbrechungen, Postfach und Konto in Deutschland.
meffam
schrieb am 15.07.2018, 15:53 Uhr
@ gerri
Ja, schon richtig, das ist auch der Stand meines Wissens. Ich vermute mal, dass bei Umzug nach Polen der Rentenverlust sich auf 60 bis 50 % der Rente in Deutschland belaufen könnte, schlimmstenfalls noch mehr (Verlust). Es sieht so aus, dass sich das finanziell überhaupt nicht rentiert. So bleibt erstmal nur, zeitweilig (im Zeitfenster eines Urlaubs) sich den Gefahren in Deutschland vorübergehend zu entziehen. Im Übrigen steigt natürlich die Gefahr in Polen auch an, wegen der offenen Grenzen zur EU. Von der gleichzeitig aus allen Richtungen ansteigenden Kriminalität wollen wir garnicht reden. Also wirklich sicher ist man nirgendwo, leider, aber das war wohl auch nie anders. Die 7bs haben das in leidvoller Geschiche schmerzlich erfahren müssen, und meist wenig Hilfe und Verständnis gehabt (gefühlt sicher bis in die Gegenwart).
@ Dr. B. F-us
Daher hoher Respekt vor der Leistung und Arbeit von Dr. B. F-us und viel Glück und Erfolg für ihn in seinem neuen Amt.
meffam
schrieb am 17.07.2018, 12:59 Uhr (am 17.07.2018, 13:11 Uhr geändert).
@ gerri
Hier 2 Links zum Thema, wodurch meine schlimmsten Befürchtungen noch weit übertroffen werden:
Gertrud Vijn Rentenverlust durch Umzug nach Belgien
Rückzug nach Polen kann Rentenansprüche gefährden

Danach führt jeder Umzug nach außerhalb des Bundesgebietes zu erheblichem Rentenverlust, weil die Fremdrente vollständig entfällt, d.h. der Rentenanspruch geht unwiderruflich verloren und kann auch nicht mehr durch späteren Rückzug in das Bundesgebiet wiederhergestellt werden.
Ich glaube, dass diese Konsequenzen den wenigsten Fremdrentenbeziehern in Deutschland in ihrer Tragweite voll bewußt sind (gilt auch für die Fremdrenten von 7bs).
Ist diese Sache rechtlich angreifbar?
Auf diese Frage habe ich noch keine Antwort gefunden.
Meine Überlegung zur Angreifbarkeit:
Im Falle von Gertrud Vijn handelt es sich um Rentenansprüche, die 1933 bis 1943 in Breslau, also auf Reichsgebiet erworben wurden.
Da die Bundesrepublik diese Rentenansprüche durch das Rentenanerkennungsverfahren stillschweigend anerkannt hat, hat sie meiner Meinung nach auch ihre Rechtsnachfolge für Rentenansprüche aus dem Reichsgebiet anerkannt. Daraus müsste folgen, dass diese Rentenansprüche auf Reichtsgebiet den Rentenansprüche auf Bundesgebiet rechtlich gleichgestellt sind, mit der Folge, dass eine Benachteiligung im Falle des Umzugs nach außerhalb des Bundesgebietes rechtlich eine unangemessene Benachteiligung wäre, da u.a. der Gerechtigkeitsgedanke, das Kriterium der Widerspruchsfreiheit, der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Kurz, um angeblich Rechtssicherheit zu schaffen wurden hier wichtige Prinzipien über Bord geworfen, die unverzichtbar sind für die Rechtssicherheit.

Mehr will ich zu dem Thema erstmal nicht sagen. Mir ist nicht bekannt, ob Frau Vijn die Sache rechtslich weiterverfolgt hat, und was dabei am Ende herausgekommen ist. Da müsste man wissen, wie sie (bzw. ihr Rechtsvertreter) rechtlich die Sache angegriffen hat.

@ Dr. B. F-us:
Wie sehen Sie die Sache, die ja anscheinend auch die 7bs betreffen dürfte? Sehen Sie Schwachstellen in der Rechtsposition der BRD, die rechtlich bzw. eu-rechtlich angreifbar sind?
meffam
schrieb am 05.10.2018, 12:22 Uhr
Schade Schade. Keine Antworten. Kein Interesse oder? Na ja, jeder hat eben nur sein eigenes Interesse im Blick. So geht es wohl auch der Klasse 7b. Vom Oberchef Fabrizius hört man leider auch wenig. Was macht der eigentlich jetzt bei Seehofer? Liest hier überhaupt nocht jemand?

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