Glaubhaft gemachte Zeiten

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adrian303
schrieb am 08.03.2018, 13:37 Uhr (am 08.03.2018, 13:40 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Graeff,
bezgl. der Beitragszeiten in Rumänien(Rentenversicherung der Angestellten), die in Deutschland als anerkennt und dadurch in den Versicherungsverlauf aufgenommen worden sind: werden diese als “glaubhaft gemachte Zeiten” interpretiert und daher nicht 100% sondern nur als “5/6” berücksichtigt?
Der einzige offizielle Beweis sind die Eintragungen in dem offiziellen “Arbeitsbuch”.
Welche andere Beweismöglichkeiten gibt es, um eine 100%-Anerkennung der Beitragszeiten erhalten zu können ?
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 08.03.2018, 14:00 Uhr
Hallo adrian303,
Sie haben recht: Zeiten die bloß mittels Arbeitsbuch oder "Adeverinţe" nachgewiesen werden, erfahren eine Kürzung um 1/6. Diese Unterlagen besagen nämlich bloß, in welchem Zeitraum Sie Angestellter des Betriebes x waren. Die Rentenbehörde möchte aber die Fehlzeiten wegen z.B. Krankheit, Schwangerschaft, unbezahltem Urlaub usw. (unter Umständen also nichtversicherte Zeiten) nachgewiesen haben. Das können Sie nur mit "Extrase din statele de plată" - den Lohnlistenauszügen, die Sie von den jeweiligen Betrieben erhalten. Wenn Sie uns eine Mail an verband(ät)siebvenbuerger.de schicken, senden wir Ihnen die Vorlagen für die "Extrase" zu.
Grüße

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