Heiratsurkunde

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A_K
schrieb am 19.01.2018, 12:30 Uhr
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Unsere deutsch übersetzte Heiratsurkunde wird beim deutschen Standesamt nicht anerkannt, da es sich nur um eine Übersetzung ins Deutsche handelt und das Originale damals in Rumänien einbehalten wurde.
Das Standesamt besteht auf die Originalurkunde.
Hat jemand vielleicht schon Erfahrung mit dem Thema?
gerri
schrieb am 19.01.2018, 14:04 Uhr (am 19.01.2018, 14:12 Uhr geändert).
@ Habt Ihr die kirchlichen Unterlagen mit Stempel,die haben uns im ähnlichen Fall 1978 geholfen.Unsere Unterlagen,wie Geburtsscheine und Trauschein wurden beim Passamt/Polizei einbehalten und beim erhalt der Pässe haben wir vergessen sie zu verlangen.Zum Glück hatten wir die kirchlichen Taufscheine und Trauschein, die sofort anerkannt wurden,in Bayern.
getkiss
schrieb am 19.01.2018, 14:40 Uhr
Originale damals in Rumänien einbehalten
Das gilt nur für alte Originale aus der Ceausescu-Zeit.
Wir haben schon damals so genannte Urkunden für den Auslands-Gebrauch erhalten, natürlich gegen Cash/Überweisung der Gebühren. Inzwischen werden die amtliche Urkunden nach EU-Regeln ausgestellt, angeblich sind die Gebühren gestiegen. (Darum fragen die meisten ja hier? )

Bei meiner 2. Heirat vor 7,5 Jahren hat nur noch die kath. Kirche eine kirchliche Bestätigung verlangt und auch anerkannt.
Ob diese amtlich anerkannt werden weis ich nicht, Nachfrage müsste helfen.
Bernd1946
schrieb am 20.01.2018, 12:18 Uhr (am 20.01.2018, 12:33 Uhr geändert).
Da für mich nicht ersichtlich ist, ob ein Sachse postet oder nicht, und auch nicht, wofür die Urkunde gebraucht wird, kurz Einiges hierzu:
- Man kann beim rumänischen Konsulat die Heiratsurkunde beantragen, gegen Cash. Dauert recht lange.
- Wenn man Bekannte/ Verwandte mit Beziehungen zum betr. Standesamt hat, kann jmd. die Urkunde, meist unter Vorlage einer Vollmacht (notariell beglaubigt, oder beim Konsulat) auch dort bekommen.
- Oder man fährt selbst hin und holt sie.

Empfehlung:
Zur Sicherheit sollte auch eine Überbeglaubigung darauf angebracht werden- von der "Prefectura judetului". Kostet wenig- wird aber vielleicht irgendwann von jmd. verlangt (ich habe oft Hairatsurkunden mit Apostille übersetzt- kann aber nicht sagen, zu welchem Zweck die Apostille aufgebracht war).

Übrigens:
Offiziell scheint es in Rumänien Regelungen zu geben, dass standesamtliche Urkunden nur an den/ die Inhaber herausgegeben werden- anscheinend selbst an die Kinder derselben nicht!

Viel Erfolg!

Bernd Müller , VbDÜ
Beeidigter Übersetzer für die rumänische Sprache seit 1999
Übersetzungen & Dolmetschen Deutsch / Rumänisch
Übersetzungen : Urkunden jeder Art & Recht, etc.
80805 München, Fröttmaninger Str. 20 B
Tel.: 089/ 310 6043
Mobil: 0179/ 201 0043
E-Mail: b.d-mueller@t-online.de

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