Rumänische Rente

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Trebor
schrieb am 01.03.2017, 17:06 Uhr
Sehr geehrter Herr Graeff,
Sie antworteten einem Forumsmitglied mit folgendem Satz: "Wenn Sie diese "Kürzung" nicht hinnehmen wollen, sollten Sie der deutschen Rentenbehörde mitteilen, dass Sie ab sofort ausschließlich Rente aus Deutschland beziehen wollen. Bitten Sie bei dieser Gelegenheit auch, dass das auch der rumänischen Rentenbehörde mitgeteilt werden soll." Meine Frage dazu wäre: Mit welcher rechtlichen Grundlage kann so etwas beantragt werden? Ich bzw. meine Ehefrau wäre da auch interessiert. Es ist zwar nicht so, dass vom rumänischen RV-Träger ein niedrigerer Betrag überwiesen würde, jedoch ergeben sich durch die Kursschwankungen immer Minusbeträge, gegenüber dem, was die deutsche Rentenversicherung von der deutschen Rente abzieht. Im letzten Jahr summierten sich diese auf ca. 40,00€. Auf meine Anfrage bei der RV-Bund wurde mir geantwortet, dass die abweichenden Kurse, die mein Geldinstitut anwendet, "keine Beachtung finden".
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 02.03.2017, 15:40 Uhr
Hallo Trebor,
RA Dr. Bernd Fabritius empfiehlt am 27.02.2017 im Thread "Aufschuberklärung": "Er sollte - wenn er die RON-Rente nicht will - der Behörde in Rumänien mitteilen, dass er mit sofortiger Wirkung die Rente aus Rumänien nicht wünscht. Dann bekommt er eine "Einstellungsmitteilung" = decizie de suspendare, und die sendet er der deutschen Rentenbehörde, damit die sofort das "Ruhen" wegen der (bis zur "suspendare" erfolgten aber jetzt eben eingestellten) Zahlung aus Rumänien beendet und wieder die ungekürzte Rente in Deutschland zahlt."
Nun, ich würde inzwischen diesem Rat folgen (Dr. Fabritius ist der Fachmann und manche Dinge ändern sich auch) und als Grund sollte Ihnen reichen, dass Sie mit der Rente aus beiden Ländern schlechter fahren, als wenn Sie Rente nur aus Deutschland beziehen.
Peter Otto Wolff
schrieb am 02.04.2017, 12:11 Uhr
Die Aufschubregelung ist goldrichtig, allerdings sollte man beherzigen, dass diese OPTION nur möglich ist, wenn man sich VOR dem Rentenbescheid, hüben wie drüben, darauf beruft. Ich bekam daraufhin die Frage von der RV-Bund, bis wann der Aufschub gewünscht wird (die Frage kam aus RO). Der guten Form halber habe ich eine Jahreszahl mitgeteilt, die Methusalem zur Ehre gereicht hätte. Aber....es funktioniert!

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.