Entgeltpunkte Ausbildungszeiten und Wehr-/Zivildienst

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Hektor
schrieb am 07.02.2017, 14:39 Uhr
Herr Fabritius werden die Entgeltpunkte für beitragsfrei und beitragsgeminderte Zeiten z. Bsp. die 3 Jahre Ausbildungszeiten nach dem 17 Lebensjahr auch auf 60 % gekürzt also die 2,25 Entgeltpunkte?
Welcher fiktiven Wert, nämlich 60% des Durchschnittsverdiensts des Vorvorjahres wird für den Wehr-/Zivildienst berücksichtigt?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 08.02.2017, 14:50 Uhr
Hallo.
Zu 1) Nein, diese Zeiten unterliegen nicht der 40%-Kürzung, sondern werden mit einem etwas kompliziert berechneten "Gesamtleistungswert" in der Berechnung berücksichtigt.
Zu 2) Zum Wehrdienst im Rentenrecht gab es unzählige Rechtsänderungen, für eine genaue Klärung müsste man den genauen Zeitraum kennen. Derartige Infos gibts auch bei Google-Suche im Internet. Entgeltpunkte u Wehrdienst als Suchbegriff verwenden. Viele Grüße

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