Rentenberechnung /Berufsschule Rumänien

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kaltenberg
schrieb am 29.12.2016, 18:20 Uhr
Hallo Herr Fabritius,
ist die Lehre ab dem 14-ten Lebensjahr in Rumänien
(Scoala Profesionala 3 Jahre) bei der Renteberechnung anzurechnen oder nicht?
Wenn ja, dann wäre eine Schilderung für mich hilfreich.
Die Deutsche Rentenversicherung hat bei mir die Scoala Profesionala als Fachschule im Rentenverlauf aufgeführt und nur als solche in meiner Rentenberechnung anerkannt. Meine Rente wurde daher nur ab dem 17-ten Lebensjahr berechnet.
Ich will nur wissen ob diese vorgehensweise rechtens ist.
In der Berufsschule habe ich ab dem 14-ten Lebensjahr einen Beruf erlernt.Dauer, 3 Jahre Schule+Fabrik.
Lehrvertrag zwischen Fabrik und Berufsschule liegt vor.
Also müßte diese Zeit ab dem 14-ten Lebensjahr auch bei meiner Rente angerechnet werden ?
Grüße
von Kaltenberg
gehage
schrieb am 30.12.2016, 10:29 Uhr (am 30.12.2016, 10:35 Uhr geändert).
ich habe es schon immer vermutet dass unser verband, an der spitze mit dem vorsitzenden, die belange der sbb sachsen in D., deren vertreter sie sich verstehen und sein sollten, nicht als erste priorität sehen. da wird auf die direkte frage an den vorsitzenden des verbandes von kaltenberg (29.12.16 / 18:20), egal ob positiv oder negativ, nicht eingegangen. obwohl das für dir hier lebenden sbb sachsen von allgemeinem interesse und auch sehr wichtig für die betroffenen ist. im gegensatz wird aber (29.12.16 / 23:22) vom gleichen vorsitzenden zu iohannis (im johannis thread) stellung bezogen was für die sbb sachsen hier in D. keine bedeutung hat und auch nur am rande interessiert. das scheint aber für den verband wichtiger zu sein...

nichts für ungut...
Fabritius (Moderator)
schrieb am 31.12.2016, 15:46 Uhr (am 31.12.2016, 18:22 Uhr vom Moderator geändert).
@Kaltenberg: Ja, die Zeit der Berufschule mit Arbeitsvertrag mit einer Fabrik muss bei Glaubhaftmachung einer Lohnzahlung als Berufsausbildung anerkannt werden. Wurde in der SbZ vor einiger Zeit bereits beschrieben. Rechtzeitig Widerspruch einlegen. Viel Erfolg.

@Gehage: Auf so dumme Kommentare reagiere ich sonst nicht. Trotzdem gerne der Hinweis: Es ist nicht Aufgabe der Verbandsführung oder des Vorsitzenden hier immer und über Nacht (Ihre Zeitangaben sind bezeichnend!) rechtliche Einzelfragen zu beantworten. Trotz dem antworte ich in meiner Freiziet gerne und immer auf solche Fragen, sobald ich diese entdecke, und bin noch NIE eine Antwort oder einen Rat schuldig geblieben. Das ist meine Freizeit, nicht meine Aufgabe. Die Debatte zu Johannis habe ich übrigens bei kurzem Vorbeischauen um 23:22 Uhr (richtig beobachtet) entdeckt u etwas dazu gepostet. Das darf ich, wie Sie auch.

Was tun Sie in Ihrer Freizeit sonst für die Gemeinschaft oder z.B. für Kaltenberg oder etwa für mich? Denken Sie darüber vielleicht mal nach, in besinnlichen Stunden über den Jahreswechsel. Bin neugierig, ob Sie darauf konkret antworten oder - wie in Ihrem Kommentar - nur stänkern... Alles Gute!
gehage
schrieb am 31.12.2016, 16:11 Uhr (am 31.12.2016, 16:24 Uhr geändert).
wow, respekt herr fabritius! das ist eine sehr starke leistung! ich habe auch ehrlich gesagt nicht mehr erwartet... sie sind der "richtige" vetreter der sbs im verband, im bund der vertriebenen und im bundestag! genauso hochnäsig und abgehoben wie viele andere politiker auch. wieso wundert und "beklagt" ihr euch (die politiker im allgemeinen) alle denn so wegen der politikverdrossenheit? haben SIE mal DARÜBER nachgedacht?

ihnen auch ein gutes und gesundes neues jahr. lassen sie sich dadurch die feier nicht vermiesen...

nichts für ungut...
kokel
schrieb am 01.01.2017, 05:47 Uhr
@ gehage: Du warst bestimmt nie im Lehramt!!! Die von dir verwendete "Regel" "bekommt" mir so, wie dem Fuchs im Winter die Balustchen...

Natürlich ist es jedem überlassen, seine Zukunft zu gestalten. Darauf freue ich mich schon!

Walter

Oberberg
schrieb am 01.01.2017, 21:01 Uhr
@Gehage, die gleiche Frage wurde hier schon beantwortet (von Fabritius) vgl z.B. hier:

https://www.siebenbuerger.de/forum/allgemein/2591-hilfe-zu-rentenproblem/#forumid137388

Warum schreiben Sie so unverschämt? Beantworten Sie doch mal die Frage von Fabritius!


Hektor
schrieb am 04.01.2017, 15:00 Uhr
Herr Fabritius,
wie kann ich diese Sachlage auch nutzen? Hab aber ein Problem, dass mein Vertrag mit der Überschemmung in Schäßburg im Jahr 1970 nicht mehr vorhanden ist.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 06.01.2017, 20:38 Uhr
Die Frage ist nur beantwortbar, wenn Ihr Versicherungsverlauf bekannt ist und Auswirkungen der Zuordnung der Zeit geprüft wurden.
Hektor
schrieb am 07.01.2017, 12:24 Uhr
Herr Fabritius, sicherlich ist Ihnen bekannt, dass ein Arbeitsbuch erstellt wurde mit dem ersten Arbeitstag aber nicht mit dem Beginn der Berufsschule. Im Arbeitsbuch ist die Berufsschule als Ausbildungszeit aufgenommen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die Berufsschule als Ausbildungszeit anerkannt aber nicht als Beitragszeit, weil ich diesen Ausbildungsvertrag nicht mehr belegen kann. In diesem Vertrag war geregelt was ich in den 3 Berufsausbildung Jahren alles an Sachleistungen bekomme z. Bsp.:- Kleidung, Vollpension und Wohnung (Internat). Beim Sozialgericht wurden Zeugen nicht zugelassen. Wie wird in Rumänien mit diesen 3 Berufsausbildung Jahren verfahren oder in der früheren DDR? Denn auch dort hatte nicht jede Firma auch eine Berufsausbildungsabteilung. Vielen Dank für Ihre Hilfestellung.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.01.2017, 21:16 Uhr (am 11.01.2017, 21:19 Uhr vom Moderator geändert).
Wenn der Tag des Beginns des Ausbildungsverhältnisses im Kapitel Arbeitsverhältnisse (meist Kap. IX) eingetragen wurde, ist das der Beweis der Beitragszeit. Wenn die Zeit (nur?) im Abschnitt für zurückgelegte "Schul- und Berufsausbildung" drinnen steht, sagt das noch nichts. Wie die Zeit in Rumänien oder der DDR bewertet wurde, tut nichts zur Sache (Sie wollen ja die Bewertung in Deutschland). Selbstverständlich sind Zeugen beim Sozialgericht zugelassen (£ 4 FRG). Wurden diese abgelehnt, können Sie alleine deshalb das Urteil anfechten und die Zeugen vor dem Landessozialgericht präsentieren. Ich empfehle Ihnen aber (erneut), die Auswirkung einervmöglichen Änderung der Zuordnung prüfen zu lassen.
Viel Erfolg
Hektor
schrieb am 12.01.2017, 10:05 Uhr
der Tag des Beginns des Ausbildungsverhältnisses ist im Kapitel VII eingetragen. Ich versteh nicht was Sie meinen mit: - „einer möglichen Änderung der Zuordnung prüfen zu lassen“. Ich bin bereit auch über ein Landessozialgericht zu gehen, aber ich will nicht die Bruchlandung erleben wie der Landsmann mit dem LSG München, Urteil v. 22.10.2013 – L 19 R 1006/10
Nochmals vielen Dank für Ihren Einsatz.
kaltenberg
schrieb am 12.01.2017, 14:43 Uhr
@ FAbritius,zu meinem Widerspruch habe ich nun fogenden Bescheid bekommen.
1962-1963 1 Jahr zu 75% angerechnet
1963-1965 2 Jahre nur mit 15,63 % angerechnet statt ebenfalls 75 %.!!
Begründung zur Unterschiedlichen Berechnung der LEHRJAHRE.
Ich war von 1983-1987 arbeitslos, und in dieser Zeit von 1985-1987 ABM Maßnahme vom Arbeitsamt (BA )Umschulung an einer Fachschule zur Steuerfachgehilfin, diese Zeit ist im Rentenverlauf als Fachschule und auch als Arbeitslosigkeit aufgeführt.

Somit wurden die 36 Wochen Lehre mit + 24 Monate als Fachschulschulausbildung - überschritten und daher wurden auch 2 Lehrjahre mit 15,63% bei der Rente gerechnet,daher kann das Urteil vom 19.04.2011 ( AZ:B13R 79/09 R ) nicht angewendet werden, weil zwischen 1983-1991 wurde der Besuch einer Fachschule während der Arbeitslosigkeit auch als Ausbildungszeit gerechnet.Erst vor 1982 und ab 1991 wäre eine volle Anrechnung möglich gewesen, Fachschulzeiten wurdendavor und danach per Gestez nicht mehr als Ausbildungszeit gerechnet.
Von 1982-1991 gab es diese Regelung nicht, aus dieser Sachlage kann ich entnehmen das hier Rechtlich gesehen eine sehr Restrictive Auslegung der Berufsausbildung seitens der Rentenversicherung vorliegt.
Wäre die Zeit der Fachschule von mir nach 1991 durchgeführt worden dann hätte man meine Zeit, Besuch der Fachschule von 1985-1987 nicht als Berusschulausbildung zu meiner Rentenberechnung hinzurechnen dürfen.
Frage:
Besteht die Möglichkeit durch Klage am Landessozialgericht in München, in meinem Fall Besuch der Fachschule während der Arbeitslosigkeit in der Zeit 1985-1987 auf neueres Recht für eine Gleichstellung zur Rechtslage ab 1991.
Das Urteil vom 19.04.2011 (AZ. B 13 R 79/09 R ) ist nur für Fälle bis 1982 und für Zeiten ab 1991 anwendbar, so hat mir das Herr Liebegut erklärt.
Ich habe Rechtschutz und wäre bereit mit Ihrer Kanzlei mit Rchtsanwalt in dieser Sache Gerichtlich im Sozialgericht München zur Klage einzubringen.
Grüße
von Kaltenberg

Fabritius (Moderator)
schrieb am 15.01.2017, 23:20 Uhr (am 15.01.2017, 23:29 Uhr geändert).
Hallo Kaltenberg, hallo Hektor. Die hier gestellten Fragen gehen bereits WEIT über eine allgemeine Information hinaus und betreffen eine individuelle Prüfung und Rechtsberatung mit Auswirkung in einem ganz konkreten Fall. Wenn Sie eine solche wünschen, können Sie sich gerne an eine Kanzlei wenden (an meine oder an jede andere, ich verweise auf die Inserate in der Siebenbürgischen Zeitung). Dann erfolgt die weitere Korrespondenz nicht öffentlich, unter Wahrung des Mandatsgeheimnisses und auch unter Klärung der Kostenfrage, mit der von Ihnen ausgesuchten Kanzlei.

Zur Frage, was ich mit "Auswirkung der Änderung der Zuordnung" meine: Jede Veränderung einer rechtlichen Zuordnung in einem Rentenkonto kann Auswirkung (positiv aber auch negativ) auf die konkrete Berechnung der Entgeltpunkte und damit die Rentenhöhe (auch an einem ganz anderen "Ende") haben. Das muss VOR einer Veränderung durchgerechnet werden. Nur als Beispiel nenne ich (zum selbst herumdoktern) etwa § 262 SGB VI und die dort geregelten Vergleichsberechnungen. Eine derartige Haftung übernimmt niemand ohne konkrete Prüfung des Rentenkontos und schon gar nicht in einem anonymen Internetchat.

Viel Erfolg
kaltenberg
schrieb am 16.01.2017, 08:38 Uhr
@Fabritius, vielen Dank für die Auskunft.Ich werde nun eine Anwaltskanzlei damit beauftragen.
Grüße
Kaltenberg
Hektor
schrieb am 16.01.2017, 12:54 Uhr
Hallo Herr Fabritius,werde Sie über Ihre Anwaltkanzelei kontaktieren.Vielen Dank.

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