Aufschuberklärung

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Gerda54
schrieb am 21.02.2015, 20:19 Uhr
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und ich wäre Euch dankbar, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte, also aus eigener Erfahrung.
Meine Eltern beziehen einen Teil der Rente auch Rumänien und möchten nun eine Aufschuberklärung abgeben.
Kann mir jemand sagen, was alles drin stehen sollte und was nicht?
Außerdem habe ich gelesen, dass man am Besten die Erklärung 1x an den Dt. Träger und 1x an den Rum. Träger schicken soll.
Der Rum. Träger will diese sicher auch in rumänisch haben, oder reicht eine Kopie der Erklärung, die an den DT. Träger ging aus?
Der Hintergrund meiner Frage: Wir schicken den Brief an den Dt. Träger. Ich weiß nicht wie schnell die sind und die Erklärung weiter leiten. Schicke gleichzeitig an den Rum. Träger den Brief los. Kommt dieser nun früher dort an, welches Datum wird anerkannt? Das Eingangsdatum von Rumänien oder das Eingangsdatum aus Deutschland (da Weiterleitung).

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Gerda54
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 23.02.2015, 16:35 Uhr
Die Aufschuberklärung sollte bloß an die deutsche Rentenbehörde geschickt werden, verbunden mit der Bitte, diese auch der rumänischen Rentenbehörde zukommen zu lassen.
Wenn Sie uns an verband@siebenbuerger.de anschreiben, erhalten Sie Hinweise zum Text der Aufschuberklärung.
Beste Grüße
dani 50
schrieb am 23.02.2015, 16:44 Uhr
Graeff hat recht. Mann erhaelt dann eine bestaetigung von der RV.Damit
Ist mann auf der sicherer seite.
Gerda54
schrieb am 02.03.2015, 19:21 Uhr
Vielen Dank auch für diese Antwort.
Peter Otto Wolff
schrieb am 01.11.2015, 20:43 Uhr
Vielleicht nur eine Ergänzung: meines Wissens kann ein Aufschub nur vor dem ersten Bezug der Rente erklärt werden. .

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