Nachgewiesene und Glaubhafte Zeiten

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Niehof
schrieb am 07.02.2015, 18:50 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Tätigkeit als Rentenberater, habe ich immer wieder mit den nachgewiesenen und glaubhaft gemachten Zeiten zu tun, bitte prüfen Sie bei dem Erhalt dieser Unterlagen genau die gearbeiteten Tage mit Ihrem Urlaub und Ihren Krankheitstagen. Die DRV rechnet auf Tage genau aus, nach meinem Wissen verfügt die DRV Nordbayern sogar über ein oder zwei Spezialisten aus Rumänien die exakt wegen dieser Themen eingestellt wurden. Bitte bedenken Sie auch die rumänischen Feiertage.

Mfg
Andreas Niehof Rentenberater
Fabritius (Moderator)
schrieb am 07.02.2015, 23:36 Uhr
Hallo. Beachten Sie auch, dass Bescheinigungen mit einzelnen Tagen nur von Tagelöhnern (also denen, die einen in Abhängigkeit gearbeiteter Tage gezahlten Lohn und nicht einen festen Monatslohn bekommen haben) vorzulegen sind. Monatslöhner hingegen - also die mit einem festen Monatslohn, unabhängig von der Anzahl gearbeiteter Tage - benötigen KEINE Bescheinigung, in denen Arbeitgeber aus dem Kalender Tage "herausrechnen". Genau dort stecken dann die Fehler, die zur Ablehnung führen. Monatslöhner erbringen den Nachweis der Beitragszeiten durch eine Fehlzeitenbescheinigung, in der die Lohnunterbrechungssachverhalte eingetragen werden.

Berater, auch solche bei der Rentenbehörde selbst, die diese Sachverhalte vermengen und bei Monatslöhnern die Vorlage von Tagelöhnerbescheinigungen fordern, schaden eher als sie nützen.

Viele Grüße
Fabritius
Niehof
schrieb am 08.02.2015, 22:20 Uhr
Sicherlich möchte ich hier niemanden auf die Füße treten oder aber seine Geschäfte versauen aber ich denke, das ich so eine garstige Antwort nicht verdient habe.

Es liegt mir fern hier Werbung zu machen aber bei solchen Themen muss eine Einzelprüfung durchgeführt werden, so etwas kann nicht in einem Forum über das Internet abgewickelt werden.
Henny
schrieb am 09.02.2015, 08:13 Uhr
Es liegt mir fern hier Werbung zu machen aber bei solchen Themen muss eine Einzelprüfung durchgeführt werden, so etwas kann nicht in einem Forum über das Internet abgewickelt werden.
...und wieso tun Sie es?


P.S. Ich selber empfinde die Antwort von Herrn Fabritius nicht als "garstig" sondern wohl eher als "zusätzlich informativ"! Es gibt viele "Arbeitnehmer" die in der LPG z.B. als Tagelöhner gearbeitet haben. Der Hinweis, welches Formular sie benötigen und worauf sie achten sollten, find ich gut.
dani 50
schrieb am 23.02.2015, 16:57 Uhr
Hallo, Niehof Fabritius hat recht,nur die RV Wuerzburg braucht nachweise
( beschiessenes BAYERN ) RV Berlin braucht kein nachweiss,das kann ich bestaetigen.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 25.02.2015, 10:57 Uhr (am 26.02.2015, 14:22 Uhr vom Moderator geändert).
Lieber Herr Niehof, gerade WEIL die Frage der Nachweisführung nicht für eine Allgemeinberatung mit derart verallgemeinernden Aussagen geeignet ist, wollte ich diese etwas differenzieren.

Die meisten Probleme in der praktischen Durchsetzung von Ansprüchen ergeben sich aus derartigen Informationen, die unsere Leser dann für "gegeben" hinnehmen und versuchen danach zu handeln. Ich hatte bereits unzählige Gerichtsverfahren, in welchen Landsleute aus Rumänien, die einen festen Anstellungsvertrag mit einem vereinbarten Fixlohn hatten (sehr häufig!), dann auf Grund allgemeiner Tipps zu Angaben irgendwelcher Tage in Bescheinigungen versucht haben, genau solche zu bekommen. Die Lohnbüros in Rumänien, die oft hilfreich sein wollten, haben sich dann hingestellt und aus Kalendern heraus "Arbeitstage" berechnet und bescheinigt - gerade so als ob es ein Tagelöhner und kein Monatslöhner wäre... Daraus ergeben sich dann Fehler, die in einem Gerichtsverfahren nur schwer "eingefangen" werden können.
Noch schlimmer und gefährlicher ist es mit Bescheinigungen, in die "Urlaubstage" eingetragen werden. Diese völlig abwegige Idee, auf die einige Lohnbüros aus ungenau formulierten Hinweisen heraus gekommen sind, macht genau so große Schwierigkeiten. Der gesetzliche Urlaub ist weder in Rumänien noch in Deutschland in irgend einer Form sozialversicherungsrechtlich relevant, ganz einfach weil selbstverständlich während des Urlaubes der Lohn - und damit auch der Sozialversicherungsbeitrag - weitergezahlt wird. Relevanz bekommt ein solcher Eintrag daher AUSSCHLIESSLICH bei einigen übereifrigen Beamten in Deutschland und NUR bei der Frage, ob die Bescheinigung eventuell Fehler enthält, die diese als Nachweis ausschließt. Diese Beamten meinen dann anhand rechtlich fragwürdiger "Urlaubstabellen" ablesen zu können, ob die ganz ohne Not eingetragenen Urlaubstage in dem konkreten Einzelfall genau den Angaben in den obskuren Tabellen entsprechen. Wenn - zufällig oder mit klaren Gründen - nicht, wird wegen "Fehlern" in der Bescheinigung die Anerkennung abgelehnt. Betroffene dürfen sich dann in Gerichtsverfahren damit herumärgern zu erklären, warum die Bescheinigung trotz dem richtig und anzuerkennen und der reguläre Urlaub NICHT RELEVANT ist.

Daher: Vorsicht mit Hinweisen, die eine "Prüfung von Urlaubstagen" anregen. Ich empfehle immer, Bescheinigung nur auf Grundlage der vorhandenen Lohnlisten und genau mit den dort eingetragenen Daten erstellen zu lassen (bei Monatslöhnern also die Lohnunterbrechungstatbestände) und KEINE nicht relevanten Daten (wie Urlaubstage) aufzunehmen.

Mit wirklich freundlichen Grüßen
Fabritius

dani 50
schrieb am 26.02.2015, 16:35 Uhr
H.Fabritius H.Niehof RV Nordbayern rechnet wie folgt
Januar 1970 31 Tage
25Arbeitstage+4Sonntage+2Feiertage+1Brueckentag=32Arbeitstage
1 Tag Ueberbelegt.Von wegen Brueckentag in Rumaenien1970.
Die Warheit es gab 26 Arbeitstage weil Samstag den 3.Januar ein
Normaler Arbeitstag war,wie alle andere Samstage doch die RV
Wuerzburg liest in den sternen es koennte vieleicht sein, das ich an einem normalen Arbeitstag arbeiten war und warum nicht frei.
Solche Rechnerein errinnen an ein Bierzelt in Bayern.Alles wurde Abgelehnt als nicht schluessig.
Kenn2020
schrieb am 22.04.2015, 09:50 Uhr
Die Deutsche Wirtschaft sind auf die Tagelöhner angewiesen. Besonders im Bereich der Landwirtschaft wird das deutlich. Warum auch immer, die heimischen Kräfte wollen nicht für einen normalen Tageslohn körperlich hart Arbeiten. Doch das Problem der Anerkennung ( Quelle: http://www.rentenversicherung-testbericht.de/ ) der Zeiten gestaltet sich gerade für Rumänen sehr schwierig. Denn es werden immer wieder Löhne vertraglich vereinbart, doch nicht ausgezahlt. Doch die Ämter interessiert dieser Fakt nicht.
gerri
schrieb am 22.04.2015, 15:19 Uhr (am 22.04.2015, 15:19 Uhr geändert).
"der Zeiten gestaltet sich gerade für Rumänen sehr schwierig. Denn es werden immer wieder Löhne vertraglich vereinbart, doch nicht ausgezahlt. Doch die Ämter interessiert dieser Fakt nicht."


@ Wenn die Löhne mit Rumänen vertraglich vereinbart werden,dann sollen die sich auch drann halten, nicht die deutschen Behörden.
-Nu ţine şmecheria......
BiggiHelmuth
schrieb am 03.08.2015, 20:09 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

Stand 2013 im Zusammenhang mit Aushändigung des Arbeitsbuches aus Rumänien lt. Aussage ATCOM nicht möglich zuzuschicken per Post nur persönlich abholen oder einer bevollmächtigten Person mit Bevollmächtigung vor Ort

Ist dieser Stand noch aktuell, oder gibt es Neuigkeiten, die Arbeitsbücher zuzuschicken per Post.
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 05.08.2015, 09:56 Uhr
Unseres Wissens hat sich nichts geändert. Die beiden Möglichkeiten sind gegeben:
- persönlich abholen
- Abholung durch Bevollmächtigten.
Zu hinterfragen ist bloß, inwiefern Sie das Arbeitsbuch wirklich benötigen. Rufen Sie uns doch einfach an, für Mitglieder sind wir immer da.
Mit freundlichen Grüßen
E. Graeff
kaltenberg
schrieb am 10.02.2016, 14:05 Uhr
Nachweis von Beitragszeiten nach dem FRG mit den sogenannten Adeverintas, wenn dort Fehlerhaft Tage eingetragen wurden und daher vom Rentenbund Nordbayern als nicht schlüssig bewertet wurden.
Ist das untenstehende Urteil anwendbar bei einem Widerspruch?
Beweiswürdigung:
Urteile
SG Osnabrück, 22. März 2013, Az: S 28 R 344/11
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 2. Senat,
Urteil vom 03.06.2015, L 2 R 227/13.
Kaltenberg
Fabritius (Moderator)
schrieb am 13.02.2016, 10:15 Uhr
Hallo. Das Urteil betrifft zuerst nicht Zeiten aus Rumänien sondern aus Russland. Im Begründungsteil enthält es aber allgemeine Ausführungen zur Auslegung des Begriffes "nachgewiesen" und kann schon angeführt werden. Wichtig ist aber zu wissen, dass Urteile zur Frage von konkreten Beweiswürdigungen immer nur den konkreten Fall entscheiden und daher nicht als verbindliche Regel für andere Fälle angegeben werden können.
Es gilt also: klar argumentieren und falsche Auslegungen durch die Behörden aufdecken.
Viel Erfolg
kaltenberg
schrieb am 13.02.2016, 21:01 Uhr
Hallo Herr Fabritius, in meinem Fall wurden 268 Monate mit Adeverinta aus Rumänien eingereicht.
In 2 Monaten hat der Rentenbund Würzburg jeweils 1 Tag zu wenig in anderen 3 Monten 4 Tage zuviel.31 Tge während der Erntezeit von Zuckerrüben, diese zeiten wurden angeordnet dieses war usus).
Meine Tätigkeit bestand darin im Bereich Bant Süd am Bahnhof Gottlob die Zuckerrüben während der Erntezeit anzunehmen und auf Wagons für den Versand an die Zuckerfabrik Timisoara via Eisenbahn zu versenden.Das habe ich auch so begründet.Trotzdem wurden diese Monate nicht als Nachgewiesene Zeit annerkannt.
Was kann ich hier noch argumentieren.??
kaltenberg
schrieb am 26.04.2016, 13:37 Uhr
Hallo Herr Fabritius
Das untenstehende Urteil wurde vom RB Nordbayern zum Antrag herangezogen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 2. Senat,
Urteil vom 03.06.2015, L 2 R 227/13.
Trotzdem verlangt man nun Kopien aus den Statele de plata Stichproben für Monate mit Diferenzen,Arbeitstage für 4 Monate.
Diese muß ich nun aus dem Jahr 1968 ,1976,1986,1989 volrlegen.Beschaffung aus Rumänien läuft.
Erst nach Vorlage dieser wird auf Nachgewiesene Zeiten entschieden also auf 6/6 erhöht.
Der Vertriebenen Verband könnte doch beim Gesetzgeber Vorstellig werden und dem Rentenbund klar machen das Unterlagen aus Rumänien nach 50 Jahren nicht immer beschafft werden können.Selbst in Deutschland ist dieses ein Akt der unmöglichkeit wenn Firmen nach 50 Jahren nicht mehr existieren wie es in Rumänien zu 90% der Fall ist.

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.