meine Großmutter ist seit 7 Jahren im Pfelegeheim. Der Zuschuss für's Pflegeheim kommt vom Sozialamt.
Frage:
Kann die Aufwandsentschädigung für Russlanddeportierte( 200 Ron pro Monat/Jahr für die Pflege vom Sozialamt einbehalten werden, oder ist sie unantastbar und darf nicht einbehalten werden.
Gibt es ein Gesetz das dieses regelt?
Wer kann mir dabei weiter helfen?
Vielen Dank
Ilse Huh
Aufwandsentschädigung
Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.
Natürlich meine ich eigene gesetzliche Regelung in Deutschland, für die Handhabe.
Danke
Ilse Huh
Danke
Ilse Huh
@ Spreche aus Erfahrung,der Zuschuss der meistens nicht wenig ist,beinhaltet auch ein Taschengeld für persönliche Einkäufe,dann ist meines Erachtens jedes Einkommen der Pflegeperson zu melden.
Wie gesagt,es ist nur meine persönliche Meinung.
Wie gesagt,es ist nur meine persönliche Meinung.
Wie für fast alles, gibt es auch für diesen Fall, im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, ein Gesetz.
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz im Pflegefall (BSHG - SGB XII)
Insbesondere wichtig § 68 BSHG
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz im Pflegefall (BSHG - SGB XII)
Insbesondere wichtig § 68 BSHG
Nein, die Leistung darf nicht angerechnet werden, die entsprechende Vorschrift ist § 11 a SGB II.
Informationen wurden dazu in der SbZ bereits veröffentlicht:
Fragen und Antworten
Informationen wurden dazu in der SbZ bereits veröffentlicht:
Fragen und Antworten
Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.