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hrrmt5
schrieb am 14.06.2014, 14:59 Uhr

DL1/CKA/can
CEDH-Rou11.00 R
Rip/pve

Cerea nr. 11111/09
Mustermann c/Romania






Doamna

Va scriu referitor la cererea introdusa la data 20 mai 2009 inregistrata cu numarul de mai sus.

Curtea Europeana a Drepturilor Omului, intr-un complet de judecator unic (L. López Guerra asistat de un rapotor in conformitate cu articolul 24 § 2 din Conventie), a examinat cererea susmentionata intre 8 mai 2014 si a decis in data de 22 mai 2014 sa o declare inadmisibila.

In lumina concluzilor Curtii in cauza Preda si alti c/Romania (nr.9584/02, 38052/02, 25821/03, 29652/03, 17750/03 si 28688/04, §§ 129, 131-140, si 157, 29aprilie 2014) si in limitele competentiei sale de a examina capetele de cerere formulate, Curtea a considerat ca nu au fost indeplinite conditiile de admisibilitate prevazute la la articolele 34 si 35 din conventie.

Aceasta decezie este definitiva si nu pote face obiectul niciunui recurs, nici in fata Marii Camere nici a unui alt organism. Grefa nu va putea putea sa va ofere alte detali cu privire la aceasta cerere. Conform directivelor Curtii, dosarulul cererii va fi distrus intr-un termen de un an de la data aceastei decizii.
Prezenta comunicare este facuta in baza articolui 52 A din Regulamentulul Curtii.


Cu stima

Pentru Curte

K. Reid
Grefier de Sectie

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Artikel 34
Individualbeschwerden

Der Gerichtshof kann von jeder natürlichen Person, nichtstaatlichen Organisation oder Personengruppe, die behauptet, durch eine der Hohen Vertragsparteien in einem der in dieser Konvention oder den Protokollen dazu anerkannten Rechte verletzt zu sein, mit einer Beschwerde befaßt werden. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, die wirksame Ausübung dieses Rechts nicht zu behindern.

Artikel 35
Zulässigkeitsvoraussetzungen

(1) Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung befassen.

(2) Der Gerichtshof befaßt sich nicht mit einer nach Artikel 34 erhobenen Individualbeschwerde, die
a) anonym ist oder
b) im wesentlichen mit einer schon vorher vom Gerichtshof geprüften Beschwerde übereinstimmt oder schon einer anderen internationalen Untersuchungs- oder Vergleichsinstanz unterbreitet worden ist und keine neuen Tatsachen enthält.

(3) Der Gerichtshof erklärt eine nach Artikel 34 erhobene Individualbeschwerde für unzulässig,
a) wenn er sie für unvereinbar mit dieser Konvention oder den Protokollen dazu, für offensichtlich unbegründet oder für missbräuchlich hält oder
b) wenn er der Ansicht ist, dass dem Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in dieser Konvention und den Protokollen dazu anerkannt sind, erfordert eine Prüfung der Begründetheit der Beschwerde, und vorausgesetzt, es wird aus diesem Grund nicht eine Rechtssache zurückgewiesen, die noch von keinem innerstaatlichen Gericht gebührend geprüft worden ist.

(4) Der Gerichtshof weist eine Beschwerde zurück, die er nach diesem Artikel für unzulässig hält. Er kann dies in jedem Stadium des Verfahrens tun.

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https://es.wikipedia.org/wiki/Luis_L%C3%B3pez_Guerra

Luis López Guerra (León, 11 de noviembre de 1947), hijo del poeta Luis López Anglada,1 es un jurista, magistrado, político y catedrático español.

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http://www.echr.coe.int/Documents/Admissibility_guide_DEU.pdf

###########

WIR werden den Nachweiss verlangen, dass diesen EGMR Entscheidung NACH ca. 6 EGMR Jahren tatsächlich von EGMR/ Richter Luis López Guerra stammt.

Das EGMR kann DOCH keinen Bürger verbieten, HRW-Direktor Kenneth Roth in London ODER, bei Amnesty International ABER, vor allem in den USA für die Restitution meines vom nationalkommunistischem Rumänien enteignete Eigentum weiterzuklagen, SOWIE sämtlichen befreundenden Staaten AUCH privat Personen um ihren mithilfe Sie bitten!

Georg
Aachen den, 14.06.14
getkiss
schrieb am 06.11.2014, 12:09 Uhr
hrrrr ich würde in dem Fall den Richter des EUGH direkt der Bestechung überführen. Wenn ich Interesse hätte.
hrrmt5
schrieb am 30.11.2014, 17:32 Uhr
http://www.heise.de/tp/artikel/43/43447/1.html
hrrmt5
schrieb am 03.12.2014, 17:40 Uhr
http://www.rtdeutsch.com/..agentur/
hrrmt5
schrieb am 08.12.2014, 17:44 Uhr
https://www.ccc.de/en/upd..ed-in-uk
hrrmt5
schrieb am 08.12.2014, 18:59 Uhr
http://www.german-foreign..xt/59011
hrrmt5
schrieb am 09.12.2014, 14:29 Uhr
http://www.german-foreign..xt/59014
hrrmt5
schrieb am 13.12.2014, 16:05 Uhr
http://www.heise.de/tp/ar..9/1.html
hrrmt5
schrieb am 09.01.2015, 18:31 Uhr
http://www.counterpunch.o..e-squid/
hrrmt5
schrieb am 12.01.2015, 18:28 Uhr
https://netzpolitik.org/2..raenken/
hrrmt5
schrieb am 24.01.2015, 17:39 Uhr
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59039
hrrmt5
schrieb am 05.02.2015, 16:14 Uhr
Zitat "Diese 150 Sekunden haben es in sich: Video enthüllt neuen TTIP-Skandal!
Ein neuer TTIP-Skandal: Konzerne und US-Regierung zensieren EU-Gesetze. „Regulatorische Kooperation“ nennt die EU-Kommission das in einem jetzt geleakten Papier. Heute verhandelt sie im Rahmen von TTIP darüber.
Das geheime Papier enthält einen Vorschlag zur „Regulatorischen Kooperation“. Damit sollen EU-Gesetze künftig zunächst von Konzernen und US-Regierung geprüft und dann mitgeschrieben werden. Was schädlich für den Handel erscheint, was den Interessen der Konzerne zuwider läuft, verschwindet so womöglich in der Schublade, bevor gewählte Abgeordnete und Regierungen davon auch nur erfahren.
TTIP soll einen lang gehegten Traum von Lobbyisten wahr machen – Gesetze die nicht passen, werden einfach ausgehebelt. Dagegen wehren sich bereits mehr als 1,3 Millionen Menschen und haben die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterzeichnet. Jetzt das Video teilen, den Appell unterzeichnen und den dreisten Plänen eine Absage erteilen!

https://www.campact.de/ttip-ebi/ebi-appell/teilnehmen/"
hrrmt5
schrieb am 09.02.2015, 18:39 Uhr

Zitat Chip Magazin von Ianuar 2014:


"Vom Missbrauch
gesammelter Daten

Liebe Leserinnen und Leser,
Josef Reitberger
Chefredakteur CHIP

eine abenteuerliche Geschichte hat zuletzt gezeigt, was sich mit Daten, die
auf Vorrat gespeichert werden, so anfangen lässt. Sie geht so: Eine Firma aus
der Schweiz (The Archive) meldet über Anwaltskanzleien aus Regensburg
und Berlin beim Landgericht Köln massenhafte Verletzungen der eigenen
Urheberrechte durch die Besucher einer amerikanischen Porno-Streaming-
Seite (redtube.com) und verlangt die Herausgabe der Postadressen zu
Zehntausenden IP-Adressen. Diese IP-Adressen wurden nach Angaben der
Rechtsanwälte durch eine Software mit dem Namen GladII (Hersteller:
itGuards Inc.) ermittelt, die die Übertragung urheberrechtlich geschützter
Videostreams tracken kann.
Logisch denkende und internetkundige Menschen würden bei so einer
Anfrage überprüfen, was für eine Firma The Archive ist (die lieblose Mini-
Website erzählt in geschwollenem Englisch von der Verfolgung von Ur-
heberrechtsverletzungen, aber nichts von Filmproduktionen), was GladII
von itGuards für Wunderfunktionen hat (die lieblose Mini-Website enthält
nur Floskeln in geschwollenem Englisch) und um was für ein Videoportal
es sich bei redtube.com handelt (es ist ein Marketing- und Werbeportal
für Pornoproduktionen mit klaren Ansprechpartnern für Copyright-
Verletzungen und definitiv keine Tauschbörse für Raubkopien). Kurzum:
Logisch denkende Menschen kämen schnell zu dem Schluss, dass hier ein
Netzwerk von Firmen und Juristen zusammenspielt, um User abzuzocken.
Die Richter am Landgericht Köln sind zu einem anderen Schluss gekommen:
Sie haben Zehntausende User, die nichts falsch gemacht haben, zur Abzocke
durch diese Bande freigegeben. Warum sie so gehandelt haben, tut nichts
zur Sache. Der Fall zeigt aber, dass durch die Speicherung von Verbindungs-
daten ohne Verdachtsmoment (also die Vorratsdatenspeicherung) solcher
Missbrauch möglich ist. Die beteiligten Anwälte übrigens haben weitere
Abmahnungen angekündigt.
Was ist Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie mir!
josef.reitberger@chip.de"

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