Rumänische Staatsbürgerschaft bei Aussiedler mit Pas für Staatenlose?

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alexander
schrieb am 10.03.2014, 21:36 Uhr (am 10.03.2014, 21:46 Uhr geändert).
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Bin bereits 1984 als Aussiedler mit einem Pas für Staatenlose in die BRD eingereist und habe anschl. automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Bei der Ausstellung eines Polizeilichen Führungszeugnisses wurde nun festgestellt, dass ich auch weiterhin die rumänische Staatsbürgerschaft besitze. Kann das überhaupt möglich sein?
bankban
schrieb am 10.03.2014, 21:59 Uhr
Logisch. Davon muss man sich für teueres Geld freikaufen. Wie vom Sklavensein...
alexander
schrieb am 10.03.2014, 22:25 Uhr
Eigentlich wurde schon in Rumänien für den Verzicht auf die rumänische Staatsbürgerschaft bezahlt.
getkiss
schrieb am 10.03.2014, 22:37 Uhr
Eigentlich wurde schon in Rumänien für den Verzicht auf die rumänische Staatsbürgerschaft bezahlt.
Stimmt. Nur hatte diese Zahlung keine rechtliche Folge. Der Staat hat sie einfach kassiert und den Antrag nicht einmal beantwortet, bzw. die Entlassung aus der St.-Bürgerschaft nicht bestätigt. Eine Methode die haargenau der Methoden bei dem Passantrag ähnelte...
So war es bei mir. Nur als ich in Deutschland mit D-Mark dafür zahlte, kam die Bestätigung....
gerri
schrieb am 11.03.2014, 10:11 Uhr (am 11.03.2014, 10:40 Uhr geändert).
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@ Die Quittung vom CEC für die abbezahlte Staatsbürgerschaft mussten wir bei der Polizei abgeben und bekamen einen Pass für Staatenlose.

Wer nochmal zahlt,unterstützt die Abzockerei,erkennt sie sogar an.
getkiss
schrieb am 11.03.2014, 12:22 Uhr
Wer nochmal zahlt,unterstützt die Abzockerei,erkennt sie sogar an.
Einerseits stimmt´s.
Andrerseits mochte ich die nicht mehr. Weiter ging es nur so.
Und ich denke, viele andere sahen das auch so. Was war das doch ein Kinkerlitzchen, neben dem was wir sowieso schon verloren hatten und auch aufgaben....
Da waren ethische Bedenken schon zweitrangig...
Reblaus
schrieb am 11.03.2014, 12:56 Uhr
Bei der Ausstellung eines Polizeilichen Führungszeugnisses wurde nun festgestellt, dass ich auch weiterhin die rumänische Staatsbürgerschaft besitze.
Wie hat die Behörde das festgestellt?
gerri
schrieb am 11.03.2014, 15:08 Uhr
@ Und wenn die es nochmal wollen,nun richtig in EURO?
Möglich ist Alles.
alexander
schrieb am 07.04.2014, 15:57 Uhr
Wie funktioniert das eigentlich in Deutschland mit der Absage der rumänischen Staatsbürgerschaft?
sibihans
schrieb am 07.04.2014, 20:20 Uhr
Wir haben hier auch nochmal 600 DM pro Kopf bezahlen dürfen.
alexander
schrieb am 07.04.2014, 21:04 Uhr
Ist eigentlich die rumänische Botschaft dafür zuständig?
gerri
schrieb am 07.04.2014, 21:07 Uhr
@ Wer sonst?
gehage
schrieb am 07.04.2014, 22:37 Uhr (am 07.04.2014, 22:57 Uhr geändert).
also, ich habe die rum. staatsangehörigkeit auch nochmal hier in D., wie schon geschrieben mit 600 DM/person, in den '80 jahren abgezahlt, und zwar bei der botschaft in bonn (postweg). die erhaltenen bestätigung habe ich dann beim kreisverwaltungsreferat (analog, landratsamt?) in münchen eingereicht.

nichts für ungut...
gero
schrieb am 08.04.2014, 09:19 Uhr
Man galt als "entlassen" wenn dies im Buletinul Oficial bekanntgegeben wurde.Persönlich war dies nur schwer zu verfolgen, also musste man bei der rumänischen Botschaft nachfragen. Die Nachfrage war natürlich gebührenpflichtig
100 - 200DM. Habe nie nachgefragt und hatte auch nie Schwierigkeiten.
gehage
schrieb am 08.04.2014, 11:10 Uhr
so war es gero, nur die gebühren waren in den '80 jahren als ich das nachfragte, 600 DM. und wenn man die bestätigung, dass die entlassung aus der R. staatsangehörigkeit im "buletinul oficial" eingetragen war, den deutschen behörden nicht vorlegte, wurde man in D. mit der D. und R. staatsangehörigkeit "geführt".

und weil die gebühren relativ hoch waren, hat es sich im sprachgebrauch "eingebürgert" zu sagen, man hat die R. staatsangehörigkeit zum zweiten mal abbezahlt.

nichts für ungut...

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