Rente aus Rumänien

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Goethestrasse
schrieb am 12.12.2013, 12:21 Uhr
Mein Mann bezieht seit 2 Jahren Rente aus Rumänien. Da er die 65 noch nicht erreicht hatte, wurde ihm nur ein Teil der ihm mit 65 zustehenden Rente in Rumänien bewilligt und ausgezahlt. Bei der Deutschen Rentenversicherung musste man den Nachweis des Rentenbezugs aus Rumänien erbringen und die deutsche Rente wurde um die entsprechenden Euro gekürzt. Da mein Mann mit fast 63 in Rente gegangen ist, hat man ihm von der deutschen Rente sowieso 10,2% abgezogen. Und von dem verbleibenden Betrag dann die rumänischen Lei (bzw. Euro). Nun ist er 65 geworden und er hat aus Rumänien den Bescheid erhalten, dass seine Rente nun ...Lei beträgt, da er das offizielle Rentenalter erreicht hat. Nun erhielten wir von der Deutschen Rentenversicherung ein Schreiben, dass diese beabsichtige, die höhere Rente auf die deutsche Rente anzurechnen. Verstehe nur Bahnhof. Wenn man in Rumänien mit 65 seine ganze Rente kriegt, ohne Abzüge, in Deutschland aber laut Gesetz auch mit 65 nur die einmal bewilligte Rente (mit 10,2% Abzug), was wollen die einem dann noch abziehen? Die von der DRV berechnete Rente ist sowieso nicht hoch, dann kriegt man also in Deutschland immer weniger und hat auch sonst immer Abzüge und Neuberechnungen wg. Kursänderung?
Auf jeden Fall ist die ganze Sache ärgerlich, bei der Deutschen Rentenversicherung muss man sowieso immer wasnachzahlen, mal Kursänderungen, mal erhöhter Krankenkassen-(Pflegeversicherungs)-Beitag.
Berndt1946
schrieb am 20.02.2014, 08:49 Uhr (am 20.02.2014, 09:01 Uhr geändert).
1. Zu Ihrer Frage, meine pers. Meinung:
Fachlich korrekt sollte da am Besten ein ("Fremd-") Rentenberater antworten- verbindlich, tunlichst!

Meines Wissens sieht es so aus:

Was Ihr Mann aus Rumänien bezahlt bekommt, wird ihm in Deutschland von der von DRV gewährten Rente abgezogen- ganz normal, sonst wäre es ja Doppelbezahlung für IN RUMÄNIEN nur einmal geleistete Jahre!

Bitte dabei NIE vergessen: wir (auch ich, inzwischen auch Rentner) bekommen mit der Fremdrente ein GESCHENK vom Deutschen Staat- haben NIE in Deutschland Rentenbeiträge hierfür gezahlt.

- Dass es andererseits eine Form der Wiedergutmachung für wg. der 2. Weltkriegs kaputtgemachtes Vermögen & jahrzehntelange Schicksale etc.pp. ist, das ist eine andere Sache.

- Und dass viele von uns irgendwo noch einen Rentenbescheid über 100% Fremdrente liegen haben, den ungerechterweise- obwohl vom Bundesverfassungsgericht bestätigt- 1994- 1996 ca. die Regierung Kohl, unter Missachtung aller Besitzstandswahrungsrechte (& Gewohnheitsrecht - gibt es, und gilt- "pür alle Bürger" - s. Grundgesetz- - BEIDES- auch in der Bundesrepublik!!!!!!) - reduziert hat- also KEINESFALLS uns einen Liebesbeweis erbracht hat, damit, steht wiederum auf einem zweiten Blatt geschrieben.

- Und dass die Regierung KOHL damals- wie IMMER - mir der CSU zusammen die Gesetze gemacht/ herausgebracht hat- der gleichen CSU, der auch Dr. Fabritius angehört und die dauernd in der 7bgZ hochgelobt & beworben wurde und auch heute, mit total unverständlich oftmals, beworben wird- ist Blatt Nr. 3. --



2. Anders rum- einige weitere Detail- Infos zu unserer Rente-
die anscheinend nirgends auftauchen in dieser Zeitung, so detailliert- unklar, warum- die aber genau der Wahrheit entsprechen, nachvollziehbar und mit Beweisen jederzeit belegbar sind.


Betreff: Ein Sachthema, diesmal- Renten- Fusch auf dem "Multiplikatorentreff"- vermutlich- oder zumindest in der Berichterstattung- und wohl auch in der Zeitung, oder?

Ein Sachthema, diesmal- Renten- Fusch auf dem "Multiplikatorentreff"- vermutlich- oder zumindest in der Berichterstattung- und wohl auch in der Zeitung, oder?

Wenn ich dies lese, muss ich mich wundern- oder auch nicht- und die Haare stehen mir zu Berge- warum nicht einige PRAKTISCH ÄUSSERST RELEVANTEN Punkte angesprochen werden- bzgl. Rente:

1. Auch nachträglich, bei Feststellung von Fehlern im Rentenbescheid- auch nach Jahren erst erkannten- kann Widerspruch eingereicht werden; der greift allerdings nur ab einem bestimmten Zeitpunkt rückwirkend- bei der DRV erfragen, so 1 Jahr war es, meine ich!

2. DETAILLIERTEN AUFLISTUNG der überprüften Punkte vom FremdRentenberater verlangen, VOR Bezahlung!
UNBEDINGT sollten alle Leute, die sich an die sog. (Fremd-) „Rentenberater" (ein geschützten Berufszweig, ähnlich RA) wenden, VOR Bezahlung der meist s. hohen Gebühren die Ausstellung einer DETAILLIERTEN AUFLISTUNG der überprüften Punkte- also, eigentlich einem ganz normalen, letztendlich, Bericht über die immerhin 300 - 700 € (Dr. Fa.) kostenden Überprüfungen verlangen!

Zu meiner Verwunderung hörte ich mehrmals, dass unsere Landsleute dies nicht verlangen, sondern nur blauäugig zahlen- als ob sie hinterm Mond leben & kleben würden!!!!
Der "Fremdrentenberater" MUSS geradestehen für Fehler, die er ggf. gemacht hat- und dazu dient eben dieser Bericht- dies zu beweisen: genauso wie man einen RA verklagen kann, wenn er nachweisbar Mist gebaut hat, der den Mandanten Geld kostet oder anderweitig schadet! Kunstfehler-ähnlich wie in der Medizin.

3. Zur 6/6- Regelung:
Die DRV akzeptiert Listen „Extras din statele de plată” nicht, falls die Leerfelder nicht ALLE mit X markiert oder durchgestrichen sind- sie weist sie einfach ab (Kostenreduzierungsprinzip; Erfahrungswert, in meiner Familie vorgekommen vor 1-2 Jahren).

Daher UNBEDINGT solche Belege aus RO zurückgeben an den Aussteller- SOFORT und - s.o.- korrekt ausstellen lassen (ein rumänisches Schlitzohr würde einfach die Felder selbst durchstreichen … auch eine Lösung, und noch dazu keine, die „Schaden“ bringt/ Unrechtes erlangen hilft; fällt aber wohl dennoch unter den § Fälschung, ggf.- oder, Herr Dr. Fabritius?)

4. Warum so zusammengefuschte, ungenaue Berichte in der 7bgZ erscheinen???

Unser Otto- Normalverbraucher- Landsmann aus einem siebenbürger Dorf, auch einer Stadt, der nicht auf Rechts- und Versicherungsproblematik geschult/ spezialisiert ist (wie ich z.B., in einem gewissen Maße), kann nicht erkennen, was ihm da an Informationen vorenthalten wird- unbewusst/ aus Oberflächlichkeit, oder auch aus gewissen Interessen heraus- wer mag / kann das beweisen??
Tatsache ist aber, wenn er nicht rechtzeitig darauf hingewiesen wird und reagiert, kostet es ihn Geld- sein GELD!!!!!

Also- warum??? Tun wir hier etwas für den MITGLIEDSBEITRÄGE ZAHLENDEN UND DADURCH ERST DIESE ORGANISATION AM LEBEN ERHALTENDEN MITGLIEDER- oder fuschen wir nur so ein bisschen herum, „ca să fie”??

Ich nehme mal an , zugunsten des … hier von mir Angegriffenen (oder sich ggf. angegriffen Fühlenden) , dass im „Multiplikatorentreff“ dennoch auf diese ersten 3 Punkte eingegangen worden ist- es wäre mal interessant, von den Zuständigen eine Antwort auf diese Frage zu bekommen!

Und s. traurig, wenn sie NICHT auf diese Punkte eingegangen sind- denn zumindest die sog., Neudeutsch- „Multiplikatoren“ sollten doch weitaus genauer Bescheid wissen, um das GESAMTE Umfeld der Fremd- u.a. Rente- als die … Opfer der Fuscherei, wenn auch ggf. nicht gerade & unbedingt auf dem Niveau der geschulten , FH- etc.- studierten Rentenberater.

Chris_1950
schrieb am 10.05.2014, 16:26 Uhr
Hallo, alles klar. Weil die Rente, allgemeine Rentenerhöhung in RO, höher ist, wird nun ein höherer Betrag aus der Fremdrente abgezogen (Armonisierung). Nun ist die Gesamtrente niedriger als vorher. Ist das richtig?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 13.05.2014, 12:53 Uhr (am 13.05.2014, 13:00 Uhr geändert).
Hallo Chris, nein das stimmt zum Glück nicht. Abgezogen wird von der deutschen Rente immer nur genau das was für die auch in der deutschen Rente anerkannten Zeiten aus Rumänien von dort gezahlt wird. Dieser "Abzug" - rechtlich ist es ein "Ruhen", geregelt in § 31 FRG - soll nur Doppelzahlungen vermeiden. Unter dem Strich muss das, was im Geldbeutel verbleibt, gleich bleiben (geringe Unterschiede wegen Rundungen etc. ausgenommen). Wenn mehr abgezogen wird dann empfehle ich auf die rumänische Rente zu verzichten. Dann kommt zwar von dort nichts mehr, aber es wird auch in Deutschland nichts abgezogen sondern der errechnete Betrag normal ohne Abzug ausgezahlt.

Beispiel zum besseren Verständnis:

die DRV errechnet eine Rente in Höhe von 800 Euro, davon 500 auf Grund des FRG für die 20 Jahre in Rumänien. Wenn nun aus Rumänien für die gleichen 20 Jahre etwa 110 Euro gezahlt werden, dann zieht die DRV genau diese 110 Euro ab. Wenn es dann in Rumänien 120 Euro werden (z.B. wegen einer "indexare"), dann werden halt 120 abgezogen. Die Höhe des Abzuges lohnt geprüft zu werden. Es darf nämlich nur etwas abgezogen werden, was für die gleiche Zeit gezahlt wird.

Beispiel: von den 20 Jahren in Rumänien hat die DRV nur 18 anerkannt. Für die nicht anerkannten 2 Jahre kommen aus Rumänien umgerechnet 15 Euro. Dann darf die DRV nicht 110 sondern nur 95 abziehen (Stichwort: Zahlung für die gleichen Zeiten).

Wenn man aus Rumänien nichts bekommt (weil die Leistung dort abgelehnt wurde oder man selbst darauf verzichtet hat, z.B. um nicht andere Nachteile - wie einen höheren Abzug durch Brutto - statt Netto - Abzug zu haben) dann darf die DRV gar nichts abziehen.

Das dieses (schon seit einigen Jahren) so ist, konnte ich in mehreren Musterverfahren meiner Anwaltskanzlei - das abschließende vor dem Bundessozialgericht - zum Glück für alle Betroffenen allgemein durchsetzen (erfolgreiche Anfechtung des Fiktivabzuges).

Ich hoffe, etwas weitergeholfen zu haben.

PS: auf den langen Beitrag von Bernd1946 gehe ich nicht ein. Nur soviel: es lohnt sich bei Problemen immer, einen auf RFG spezialisierten Anwalt um Rat zu fragen, die "Privatmeinung" von Laien - und sei diese noch so gut gemeint - ist oft falsch und beruht auf Unkenntnis juristischer Zusammenhänge (so auch vieles in dem Beitrag).

Viele Grüße

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