über Ahnenforschung zur Remigration

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KatrinAB
schrieb am 12.11.2019, 18:50 Uhr (am 28.11.2019, 14:30 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo Siebenbürger,
mein Opa stammt aus Schäßburg (Josef Wolff geb. 15.10.1912). Ich fühle immer ein Stück schönste Kindheit, wenn ich den den Dialekt höre. Seit kurzer Zeit beschäftige ich mich mit der Historie und entwickle so viele Fantasie für die Gegend, Kultur und Menschen. Ich halte es für durchaus möglich, dass Deutschland komplett vor die Hunde geht. Die Lebensqualität, Sicherheit und Gesamtlage lassen nichts gute hoffen. Mag sein, dass ich naive Luftschlösser baue, aber ich fantasiere von einer Remigrationswelle....
Gruß aus Aschaffenburg
marzi
schrieb am 13.11.2019, 09:24 Uhr
Na dann ...ich denke nicht das WIR Sachsen alle wieder zurückwandern,ein paar schon
Dengel,Horst-Karl
schrieb am 09.02.2021, 13:39 Uhr
Hallo Katrin,
mich bewegt ein ähnlicher Gedanke. Nur denke ich nicht an Remigration sondern an Migration nach Siebenbürgen. Bezüglich der Migration aus einem Land ins andere gibt es bekanntermaßen aktuelle Beispiele. Deutschland z. B. gilt sowohl als Immigrations- wie auch als Emigrationsland . Wie stellst Du Dir das Ingangsetzen der Remigration bzw. Migration vor ?
bankban
schrieb am 10.02.2021, 11:04 Uhr
@ Herrn Dengel: Zu Ihrem Artiel heute -Sie schrieben: "...die Berufsausbildungs- und Studiermöglichkeiten standen jedem, unabhängig von seiner sozialen und ethnischen Herkunft offen."

Ich halte das für einen Mythos. Selbstverständlich wussten die Behörden, wen sie zu einem Studium zulassen und selbstverständlich wussten sie es zu verhindern, dass Minderheitenangehörige in hohe Ämter und Funktionen aufstiegen. Warum sonst ist deren Zahl in den Behörden, den Ämtern, dem Parteiapparat etc. (zumindest in den höheren Rängen) seit den 1960er Jahren gesunken?
Dengel,Horst-Karl
schrieb am 10.02.2021, 17:37 Uhr
Lieber bankbahn,
es steht Dir frei, meine Ausführungen für einen Mythos zu halten,allerdings bestätigt die Mehrheit der Rückmeldungen, aus Deutschland und Rumänien,meine Erfahrungen.Wenn Du meinen Artikel genau gelesen hast, dürfte Dir aufgefallen sein,dass ich nur die Schul- und Studienzeit aus meiner Periode analysiert habe, d.h. von 1988 bis 1977,und insgesamt alleine meine Erfahrungen zugrundegelegt habe. Mich hat keiner daran gehindert, Aufnahmeprüfungen fürs Gymnasium oder Hochschule abzulegen und es sind mir auch keine solcher Fälle aus dem genannten Zeitraum bekannt.Ich denke, dass ich meine konkreten Lebenserfahrungen selber am allerbesten kenne und diese auch nicht von Außenstehenden objektiv beurteilt werden können.Wir können uns gerne generell über die Benachteiligung der Siebenbürger Sachsen in Rumänien aufgrund ihrer etnischen Zugehörigkeit unterhalten, aber dann bitte anhand von konkreten Fällen und nicht von Mutmaßungen.
Wenn Du das Gegenteil dessen erlebt hast, was ich aus meiner Vita geschildert habe,dann habe ich das ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.Nur,ein Widerspruch ohne Begründung hat immer einen etwas negativen Tatsch.bleib gesund und schreib mir wieder.
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 11.02.2021, 00:11 Uhr
Ich zitiere bankban:
@ Herrn Dengel: Sie schrieben: "...die Berufsausbildungs- und Studiermöglichkeiten standen jedem, unabhängig von seiner sozialen und ethnischen Herkunft offen."
Ich halte das für einen Mythos. Selbstverständlich wussten die Behörden, wen sie zu einem Studium zulassen und selbstverständlich wussten sie es zu verhindern, dass Minderheitenangehörige in hohe Ämter und Funktionen aufstiegen.

Das sind zwei Paar Schuhe, bankban.
Ab der 70-er Jahren durften wir alle studieren. Wer den Fehler machte, die Aufnahmeprüfung in Deutsch abzulegen, konnte Pech haben, deswegen schlecht benotet zu werden. So haben die meisten die Prüfungen in Rumänisch abgelegt und durften studieren. Die Professoren an der Uni waren i.d.R. fair. Einzelne schwarze Schafe gibt es immer.

Aber die Aufstiegschancen, die waren dann im Berufsleben tatsächlich unterschiedlich. Allerdings wurden nicht nur die Minderheiten bei Beförderungen übersehen, auch Rumänen passierte das. Denn über die Aufstiegschancen entschied weitgehend das Parteibuch.
bankban
schrieb am 11.02.2021, 06:25 Uhr (am 11.02.2021, 06:36 Uhr geändert).
Lieber Horst, du schriebest: "Ich denke, dass ich meine konkreten Lebenserfahrungen selber am allerbesten kenne " ... da widerspricht dir auch keiner. Widersprochen habe ich meinem Eindruck, du würdest hier deine subjektive Erfahrung verallgemeinern und sie als d i e allgemeine Lage und Behandlung der Minderheiten ausgeben. Das war nämlich mein Eindruck. Und ja: mir sind Fälle aus den 1980ern bekannt, wo Leute, die aus verdächtigen (da politisch auffälligen) Familien stammten, trotz jahrelangen Lernens immer wieder bei den Aufnahmeprüfungen durchgefallen waren. Seltsamerweise konnten sie in Deutschland sofort ihr Studium problemlos absolvieren (also lag es nicht am Intellekt oder Fleiß). Fazit: es gab sehr wohl Benachteiligungen der Minderheiten - das ist übrigens auch der Stand der Forschungen. (Man lese z.B. Othmar Kolar: Rumänien und seine Minderheiten. Köln: Böhlau 1997. Schade und bedauerlich, dass die Ergebnisse von 25 Jahre alten Publikationen so unbekannt sind).
bankban
schrieb am 11.02.2021, 06:34 Uhr
@ Doris:
"Ab der 70-er Jahren durften wir alle studieren." - Es gibt einen Unterschied zwischen dem theoretisch und offiziell eingeräumten Recht und der Praxis, der Wirklichkeit. Dieser Satz ist eine These, die man beweisen müsste, indem man alle Versuche von Minderheitenangehörigen, zu studieren, mit dem Ergebnis (also den Aufnahmen/Zulassungen) vergleicht und dabei die berechtigten Ausschlüsse irgendwie von den politischen Ausschlüssen trennt. Solange dies nicht möglich ist, bleibt der Satz in meinen Augen eine steile These.


"Wer den Fehler machte, die Aufnahmeprüfung in Deutsch abzulegen, konnte Pech haben" ... Der Satz ist in meinen Augen ungeheuerlich - zumal aus dem Munde einer Person, die die Interessen der Sachsen vertritt. Der Satz verteidigt ja die damalige Praxis und macht jene, die damals Opfer waren, beinahe zu Täter: "Du hättest halt kein Pech gehabt, wenn du dich anders verhalten hättest..." Das ist Zynismus pur. Bitter.
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 12.02.2021, 01:06 Uhr
Man konnte davon ausgehen, dass es Professoren gab, die deutsch oder ungarisch geschriebene Prüfungen schlechter benoteten. Deshalb war es ein ungeschriebenes Gesetz, es lieber nicht zu riskieren. Zu behaupten, dass alle Professoren so gehandelt hätten, ist für mich zynisch.

Und: Die Interessen der Sachsen zu vertreten, heißt nicht automatisch, andere pauschal zu verdächtigen oder zu verteufeln.
bankban
schrieb am 12.02.2021, 06:46 Uhr
"Die Interessen der Sachsen zu vertreten, heißt nicht automatisch, andere pauschal zu verdächtigen oder zu verteufeln."

Das habe ich weder verlangt noch behauptet.

Allerdings: wer als Vertreterin einer Minderheit das genuine und basale Recht einer Minderheit, nämlich den Gebrauch der eigenen Muttersprache bzw. die Wahrnehmung dieses Rechtes und dessen Folgen als "Pech" bezeichnet, der/die hat etwas Wichtiges nicht verstanden. Muttersprache, das Recht auf dessen Ausübung, ist Teil der Menschenwürde und die Folgen von dessen Gebrauch als "Pech" zu bezeichnen, legt nahe, zu vermuten, dass man nicht verstanden hat, was es heißt, zu einer Minderheit zu gehören. Man muss ja eine Person nicht bewundern, die für ihre eigene Muttersprache eintrat, indem sie sie benutzte. Aber sich über die Person lustig zu machen ("hast halt Pech gehabt", "du hättest eben schlauer sein müssen und deine Muttersprache nicht benutzen sollen"), hinterlässt mich verzweifelt und sprachlos. Würde so etwas ein rumänischer Nationalist sagen, könnte ich mit den Schultern zucken. Aber dass eine Interessenvertreterin der Sachsen so etwas sagt und das auch noch verteidigt, macht mich einfach sprachlos.
charlie
schrieb am 12.02.2021, 09:29 Uhr
Die Aufnahmeprüfung auf Deutsch für eine Studium in rumänischer Sprache ist ein Privileg, das nun wirklich nicht selbstverständlich ist. Ich hatte sogar einen zeitlichen Vorteil von ca 15 Minuten, weil ich die Prüfungsfragen vor den rumänischen ausgehändigt bekommen hatte.
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 12.02.2021, 17:58 Uhr
bankban schrieb:
"Allerdings: wer als Vertreterin einer Minderheit das genuine und basale Recht einer Minderheit, nämlich den Gebrauch der eigenen Muttersprache bzw. die Wahrnehmung dieses Rechtes und dessen Folgen als "Pech" bezeichnet, der/die hat etwas Wichtiges nicht verstanden. Muttersprache, das Recht auf dessen Ausübung, ist Teil der Menschenwürde und die Folgen von dessen Gebrauch als "Pech" zu bezeichnen, legt nahe, zu vermuten, dass man nicht verstanden hat, was es heißt, zu einer Minderheit zu gehören."

Bitte nicht falsche Schlüsse ziehen! Denn: Vor dem Gesetz waren wir gleich. Wir hatten das Recht, in Deutsch zu schreiben. Nun hatte es wohl Fälle gegeben, wo jemand die Prüfung nicht bestanden und den Korrektor beschuldigt hat, ihn/sie aufgrund der Nationalität zu benachteiligen. Wer kann das bestätigen, wer dementieren? Wenn man sowas hört, geht man ein RISIKO ein, wenn man sich als Deutscher zu erkennen gibt, weil es könnte ja ein "böser" Korrektor sein. Wer also das Risiko eingegangen ist, konnte Pech haben, an einen bösen Korrektor zu geraten. Nicht mehr und nicht weniger habe ich behauptet.
Robert (Administrator)
schrieb am 13.02.2021, 18:39 Uhr (am 13.02.2021, 18:39 Uhr geändert).
Auf dem Deckblatt meiner Aufnahmeprüfung (TCM Kronstadt, 1988) wurde ich gefragt ob ich „... depus actele de plecare definitive din tara ...“, dort habe ich dummerweise ehrlich „da“ angekreuzt.
bankban
schrieb am 13.02.2021, 21:14 Uhr
Ich bin mir sicher: das hat das Ergebnis der Prüfung gar nicht, überhaupt nicht beeinflusst, denn weder gab es eine Benachteiligung von Minderheiten noch eine Ungleichbehandlung, schließlich waren (wir) ja alle gleich... Und selbst wenn: haste halt "Pech" gehabt, würden manche nun sagen... :-)
Dengel,Horst-Karl
schrieb am 14.02.2021, 20:02 Uhr
Lieber bankban und liebe weitere Diskussionsteilnehmer,
der muntere Austausch hat zur Lichtung des Nebels geführt, ich habe auch noch etwas dazugelernt. Zwar ist fast alles gesagt worden, nur nicht von jedem, weshalb ich mir noch einen Hinweis erlaube.Lieber bankban, Du führst an,dass junge Landsleute die Aufnahmeprüfung in Rumänien nicht bestanden haben, später aber problemlos in Deutschland studieren konnten.Nun will ich nicht über die Benachteiligung dieser jungen Menschen in Rumänien spekulieren, sondern darauf hinweisen,dass zur besagten Zeit die Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium in Rumänien und Deutschland doch sehr unterschiedlich waren:anspruchsvolle Aufnahmeprüfungen in Rumänien und weitgehend großzügige Zugangsmöglichkeiten zum Studium in Deutschland orientiert an der Abiturnote ( Ausnahmen mit Tests ausgeschlossen).Heute studieren in Deutschland etwa 60-80 % der Studienberechtigten, unterschiedlich nach Bundesländern.In den 70èr und 80èr Jahren lag der Anteil der Studierenden an den Studienberechtigten bei ca.40%.Bezieht man den Anteil der Studierenden nur auf die Abiturienten (allgemeine Hochschulreife), dürfte dieser Anteil noch höher gewesen sein.Denken wir nun mal zurück an die Verhältnisse in Rumänien zu dieser Zeit.Meines Wissens lag die Quote der Studierenden bei plus minus 15% der Abiturienten. Unter diesen Umständen war für Hochschulstudien eine weitergehende Selektion in Rumänien als in Deutschland unabdingbar, da die verfügbaren Studienplätze ganz einfach keine höhere Quote erlaubten.Man kann auch ohne weiteres den Schluss ziehen,dass in Rumänien zu viele Abiturienten produziert wurden, was aber müssig ist und zu keinen neuen Erkenntnissen führt.Als Fazit erlaube ich mir festzustellen,dass die Selektion durch Aufnahmeprüfungen für ein Hochschulstudium in Rumänien in dem fraglichen Zeitraum aufgrund des Missverhältnisses zwischen Abiturientenzahl und Zahl der Studienplätze dazu geführt hat, dass viele Studierwillige nicht zum Zuge gekommen sind. Inwiefern auch andere Faktoren hierbei eine Rolle gespielt haben, kann und will ich nicht beurteilen.

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