Neues zum Thema Lebensbescheinigung

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Peter Otto Wolff
schrieb am 28.03.2024, 08:41 Uhr (am 28.03.2024, 08:59 Uhr geändert).
INFO: Es gibt in deutschen Amtsstuben leider auch Korinthenkacker!!! Befürchte, dass die Auffassung dieses Herren Schule macht, und wir alle große Probleme bekommen werden bei kommender Notwendigkeit von Lebensbescheinigungen.

Nachtrag gerade bekommen von der Betroffenen.
Hallo Herr Wolff, als alerletztes bleibt uns nur noch die Bank.
Da ich bei der Bank nach dem persönlichen Kontoauszug gefragt habe sagte die Beraterin das sie auch Lebensbescheinigungen für verschiedene Ämter unterzeichnen.
Das ist jetzt unsere letzte Hoffnung.
Am Donnerstag werden meine Eltern, mit dem Formular hingehen und es von da gestempelt und unterzeichnet bekommen.

Unsere Hoffnung stirbt zuletzt und es wird auch nichts unversucht gelassen.

Ich werde sie gerne auf dem laufenden halten, falls es ihnen hilfreich ist um es eventuell auch anderen Beteiligten zu empfehlen.

Ich wünsche Ihnen Frohe Ostern.

Adelheid Zorn

Sehr geehrter Herr Wolff,
anbei senden wir Ihnen eine Kopie unserer Mail vom 25. März 2024.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Daniel Blum
Hauptamt / Bürgerbüro
Magistrat der Hochschulstadt Idstein
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Tel.: +49 6126 78-140
Fax: +49 6126 78 815
E-Mail: daniel.blum@idstein.de
Internet: www.idstein.de
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Von: Blum, Daniel
Gesendet: Montag, 25. März 2024 11:25
An: 'wolffpeterotto@yahoo.de' <wolffpeterotto@yahoo.de>
Cc: Barrigah, Andrea <andrea.barrigah@idstein.de>
Betreff: Unterschriftsbeglaubigung
Sehr geehrter Herr Wolff,
da es sich bei den von Ihnen geschilderten Fällen um eine Unterschriftsbeglaubigung für eine ausländische Behörde handelt, dürfen wir diese nicht vornehmen.

Die Definition von Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne findet sich schließlich im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wieder. Dort ist in § 1 Abs. 4 VwVfG eine Behörde eine solche Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Darunter fallen keine ausländischen Behörden.

Im November 2023 wurden wir Mitarbeiter vom Bürgerbüro zu dem Thema Beglaubigungen fürs Ausland geschult. Durch Unkenntnis und fehlender Informationen wurden in der Vergangenheit auch Beglaubigungen für das Ausland gefertigt, welche wir eigentlich nicht hätten ausstellen dürfen.

Wir werden auch noch einmal mit unseren Fachaufsichtsbehörden Rücksprache halten und uns dann noch einmal bei Ihnen melden.
Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag
Daniel Blum
Hauptamt / Bürgerbüro
Magistrat der Hochschulstadt Idstein

König-Adolf-Platz 2

65510 Idstein

Tel.: +49 6126 78-140

Fax: +49 6126 78 815

E-Mail: daniel.blum@idstein.de

Internet: www.idstein.de

Von: Info Idstein <info@idstein.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 13:22
An: Bürgerbüro Idstein <buergerbuero@idstein.de>
Betreff: WG: [Extern] Re: Ausstellung einer Lebensbescheinigung auf EU-Formular

Von: Wolff Peter Otto <wolffpeterotto@yahoo.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 13:19
An: Info Idstein <info@idstein.de>
Betreff: [Extern] Re: Ausstellung einer Lebensbescheinigung auf EU-Formular
tick
schrieb am 28.03.2024, 13:06 Uhr
Liebe Lebensbescheiniger,

ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Rechtsgrundlagen:
• § 30 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
• Artikel 67 AGSG
• Artikel 76 VO (EG) 883/2004
Das können Sie auf folgender Seite nachlesen:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99114032012000/herausgeber/BY-107113/region/09

Bin neugierig, welche Sau nun als nächstes durchs Dorf getrieben wird.

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